BEAMTEN- BUNT
Verfolgt man die Geschäftsberichte des Beamtenbundes in den letzten Jahren, wird fast jedem bewusst, das hier die Geschäftswerdung der Städte und Kommunen unter einem Deckmantel der Staatlichkeit verschleiert werden soll. Oder wie ist es zu verstehen das die Gesetze immer so verändert werden das die Firmenleitung in Berlin weiter machen kann , ohne Rücksicht auf die für sie arbeitenden Bediensteten.
Erst schafft man die Beamten ab
, erklärt sie dann zu Bundesbeamten, dann versieht man sie mit einem Beamtenstatus, dann beurlaubt man sie" in sich", um sie als ganz normale Angestellte beschäftigen zu können und verschweigt ihnen das sie keine hoheitlichen Rechte mehr haben. Diese Angestellten wundern sich, in der Interaktion mit ihren " Amtskunden", oder wie soll man den Menschen der Arbeitslosengeld bezieht sonst noch nennen?, wenn ein aufgewachter "Amtskunde " sie davon unterrichtet. Sie sehen es als Angriff , man wird in die rechte Ecke geschoben und wird vom Sicherheitspersonal entfernt, weil man unliebsame Kommentare oder unbequeme Fragen stellt. Selbst bei Hinweisen auf die Tatsache das es sich um eingetragene Unternehmen handelt reagiert der deutsche "Statusbeamtenangestellter" mit Ablehnung und Zurückweisung. Die Bürgermeister sind nicht Gesprächsbereit und die Leiter der Firmen " Jobcenter " halten sich für Körperschaften öffentlichen Rechts. " geht,s noch Rechter ? oder geht das alles mit rechten Dingen zu ? Lesen sie die Geschäftsberichte? Schauen sie auf den Organisationsplan ? Steht da Amt oder
Unternehmenszentrale ?
Deutscher Beamtenbund
„Sowohl die Bundesagentur für Arbeit wie ihr folgend das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vertreten die Auffassung, dass mit der Einführung dieses Instituts dem im Zuge der Hartz-Gesetzgebung neugefassten § 387 Abs. 1 SGB III, wonach in der Agentur das Personal „vorrangig aus Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besteht“, entsprochen wird. Dabei wird unterstellt, dass in der BA keine hoheitsrechtlichen Aufgaben mehr wahrgenommen werden, die wegen des Funktionsvorbehalts des Grundgesetzes(Art. 33 Abs. 4 GG) zwingend von Beamtinnen und Beamten erfüllt werden müssen.
Der dbb hat die Ausweitung der„In-Sich-Beurlaubung“ auf den Behördenbereich mit Nachdruck kritisiert. Der Ansicht, dass in der BA keine hoheitsrechtlichen Aufgaben mehr wahrzunehmen sind, hat der dbb entschieden widersprochen.“
Quelle: Geschäftsbericht DBB, Seite 8 unter: „Dienstrecht Bundesagentur für Arbeit (BA) Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“, 2. Absatz
Hinweis: 2. Leitsatz des BVerfG-Urteils vom 17.12.1953: „Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen“
Anmerkung: Ihr seid keine Beamten mehr, nur noch eine Glaubensgemeinschaft.
Autor:Angelika von Schwarzach aus Gelsenkirchen |
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