Axel Barton: Urteil zur möglichen Zahlung von Sozialhilfe für Zugewanderte wird Thema im nächsten Sozialausschuss

Axel Barton

Die heutige Berichterstattung in der WAZ über mögliche Auswirkungen des Urteils Bundessozialgerichts auf die Stadt Gelsenkirchen nimmt die SPD-Ratsfraktion zum Anlass, diesen Punkt für die nächste Sitzung des Sozialausschusses, die am 3. Februar stattfindet, zu beantragen.

Das Gericht hatte entschieden, dass das Recht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz ein Menschenrecht ist, das für alle hier lebenden gilt, egal welche Staatsangehörigkeit sie haben oder welchen Aufenthaltsstatus in Deutschland sie besitzen. Eine detaillierte Urteilsbegründung gibt es aber noch nicht.

Axel Barton, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion: „Wir stimmen Kämmerin Karin Welge zu, dass das Urteil jetzt nicht vorschnell interpretiert werden sollte, da es sich ja um einen konkreten besonders gelagerten Einzelfall handelt. Die SPD-Fraktion wird daher dieses Thema für die erste Sitzung des Sozialausschusses im neuen Jahr beantragen, die am 3. Februar stattfindet. Bis dahin sollte auch die Urteilsbegründung vorliegen und die Verwaltung kann dann über mögliche Auswirkungen auf unsere Stadt berichten.“

http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/grundsicherungs-urteil-fuer-zuwanderer-ueberrascht-kaemmerin-id11403428.html

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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