Aussetzung der Fuchsjagd - Anlass sind die alljährlichen Fuchswochen
Der Rotfuchs gehört zu der Gattung der Wildhunde und lebt seit ca. 2,5 Millionen Jahren in den Wäldern Europas. Er ist ein soziales und familienorientiertes Wildtier. Fuchspaare sind monogame Tiere und bleiben wenn möglich ein Leben lang zusammen. Auch der Vater (Rüde) der Jungfüchse spielt eine wichtige Rolle bei der Aufzucht des Nachwuchses. Er sorgt u.a. für Futter und lehrt dem Nachwuchs das Jagen. In erster Linie jagen Füchse nachts und bleiben somit zumeist für den Menschen unsichtbar, da sie sehr scheu sind, kommen sie auch eher selten mit den Menschen in direkte Berührung. Der Fuchs ist vom Grundsatz ein Allesfresser, je nach Futterangebot. Der Hauptbestandteil seiner Nahrung besteht jedoch aus Nagetieren z.b. Mäuse und Ratten. So vertilgt ein Fuchs pro Nacht ca. 15 Mäuse.
In einer Darstellung von der Bürgerinitiative Pro Fuchs Deutschland e.V. wird berichtet, dass in den letzten 20 Jahren in Deutschland 10,2 Millionen Füchse sinnlos getötet wurden. Sogar Welpen sind von der Jagd nicht ausgeschlossen worden. In den meisten Bundesländern gilt generell keine Schonzeit für Füchse. Ganze Familien werden durch die Fallen, mit Waffen oder mittels Erdhunden auf grausame Weise getötet. Viele Welpen erreichen nicht einmal ihren zweiten Lebensmonat. Das Fleisch des Fuchses ist nicht verwertbar und nur ca. 2% der Felle werden verwertet. Die übrigen werden entsorgt und die Wildhunde erleiden somit einen sinnlosen Tod.
Jagdhunde werden in Deutschland oft an lebenden Füchsen ausgebildet. In sogenannten „Schliefanlagen“ wo Füchse in einem künstlich angelegten Fuchsbau von einem „raubwildscharf“ gemachten Erdhund gehetzt werden. In Deutschland ist es verboten ein Tier auf „Schärfe“ an einem anderen lebenden Tier abzurichten. Tierschutzgesetz § 3 Nr. 7 und 8. Die Jagdausübung darf jedoch legal das Tierschutzgesetz übertreten.
Totschlagfallen sind in Deutschland teilweise verboten, der Handel damit jedoch nicht. Von mehreren hundert untersuchten Füchsen hatten mindestens 1 bis 3 Tiere schwerste Verletzungen erlitten und waren noch am Leben. Diese Fallen verletzen nicht nur Füchse sondern auch Haustiere schwer. "Lebendfallen" - verstoßen gegen das Tierschutzgesetz - Es gibt keine absolut sichere, selektiv fangende, tötende Falle!
In vielen Fällen kommen Verletzungen von Tieren aufgrund von Fehlfunktion oder Fehlbedienung der Falle vor. Fallen werden entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht regelmäßig kontrolliert. Fangmelder funktionieren in Gebieten mit lückenhaftem Funknetz oft nicht zuverlässig.
Füchse reagieren bei Stress apathisch. Diese wird Schreckstarre oder auch Angststarre genannt. Es ist ein Verhalten der Lähmung , der Nichtreaktion auf äußere Reize, des vollkommenen Stillhaltens. Es handelt sich dabei um eine Reaktion auf eine extreme Bedrohung ohne Fluchtmöglichkeit, sodaß diese Tiere ( hier die Füchse ) als „schlafend“ oder „abwesend“ oder sogar „entspannt“ wahrgenommen werden. Tatsächlich kommt es bei dieser Angststarre jedoch zu Begleiterscheinungen wie erhöhte Herzfrequenz, Schwitzen, Erstickungsgefühl und auch dem Tod.
Bei Jungfuchsfallen werden Röhren verschlossen, um ein Ein- und Auslaufen der Tiere zu verhindern. Anschliessend wird der Bau mit menschlicher Witterung verwittert, damit die Altfüchse die Röhren von außen nicht freigraben und die Jungfüchse befreien. Den im Bau befindlichen Welpen wird über Tage die Versorgung durch die Eltern verwehrt. Wenn sie in die Falle laufen, werden sie vom Jäger erschossen, bleiben sie im Bau droht ihnen verhungern und oder verdursten.
Das Fuchsjagd heute noch betrieben wird, schuldet einer uralten sinnlosen Jagdtradition und kann nicht als einziger "rechtmäßiger" Grund angeführt werden. In einer hochzivilisierten Gesellschaft passt es einfach nicht mehr hinein. Nach langjährigen wissenschaftlichen Untersuchungen und Erkenntnissen halten die, von den Jägern immer wieder angeführte Argumente heutzutage nicht mehr stand.
Aus aktuellem Anlass muss hier die Deutsche Jagdzeitung erwähnt werden, die mit Belohnungen in Form von Medaillen wirbt und zu einer regelrechte Trophäenjagd aufruft. Das alles verstößt absolut gegen das Tierschutzgesetz § 17 ( fehlender, vernünftiger Grund alle Wirbeltiere sind gleichberechtigt.) und sogar gegen das Bundesjagdgesetz. So wird deutlich, dass es gerade beim Fuchs nur ums Töten geht.
Das Hauptargument, dass Fuchsjagd zum Schutz des Niederwildes betrieben wird ist nicht haltbar. Dem Bodenbrüter fehlt es deutlich an Lebensraum von Naturwiesen mit hohem Grasbewuchs. Grund dafür ist die immer weiter wachsende Landwirtschaft. Und Flächenfraß für Baugrund. Hinzu kommt die zunehmende Anwendung von Pestiziden und Herbiziden, die einerseits die Nahrungsquelle , die Insekten zerstören, zum Anderen unmittelbar auf evtl. bestehende Nester auf den Äckern gespritzt werde. Zusätzlich werden Gelege von den landwirtschaftlichen Fahrzeugen überfahren. Kaum ein Landwirt sucht sein Feld im Vorfeld seiner Bodenbearbeitung nach Bodenbrütern ab. Millionen von Jahren vor unserer Besiedelung und die Jagd auf Füchse gab es Bodenbrüter in ausreichender Anzahl. Wäre der Fuchs sein Todfeind gewesen, hätten sie sich nicht Millionen von Jahren erhalten können. Zudem wird ein Wildtier niemals seine eigene Nahrungsquelle ausrotten.
Das Thema Feldhase ist ähnlich brisant. Der gesunde Feldhase ist zumeist viel zu flink für den Fuchs und er setzt sich sogar gegen ihn zur Wehr. Der Feldhase kann eine Geschwindigkeit von 70 Km/h erreichen. Das ist viel zu schnell für den Fuchs. Er testet lediglich die Kondition des Hasen, oder ob er krank, alt oder schwach ist, denn dann wäre es nur natürlich, wenn er zur Beute des Fuchses würde. Dennoch wird eine Art wie der Feldhase, die auf der roten Liste steht ebenfalls von Jägern bejagt. Das ist sehr Widersinnig, einerseits will man ihn vor dem Fuchs schützen und anderseits wird er vom Jäger erlegt . Also ist der Fuchs ein Beutekonkurrent des Jägers.
Auch die Population der Füchse kann durch die Jagd nicht reguliert bzw. reduziert werden. In stark bejagten Gebieten bekommen die Fähen eine große Anzahl an Welpen und gleichen so den Verlust wieder aus. Die Erfahrungen in Luxemburg, wo die Fuchsjagd seit dem 01.04.2015 verboten ist, zeigen eindeutig, dass sich die Population stabil hält und nicht explodiert. So werden ohne Bejagung nur im Durchschnitt 1,4 Welpen geboren, je nach Lebensraum und Nahrungsangebot.
Bezüglich der auftretenden Krankheiten bei Füchsen ist es wichtig zu erwähnen, dass sich durch einen hohen Jagddruck die Anfälligkeit auf Krankheiten wie z.B. Räude und Staupe erhöht. Ebenfalls die Infektionen mit dem kleinen Fuchsbandwurm treten durch ständige Bejagung vermehrt auf. So bleiben oft Jungfüchse zurück, welche anfälliger sind an dem Fuchsbandwurm zu erkranken. In Luxemburg hat sich der Befall mit dem Fuchsbandwurm von 40% auf 20% reduziert.
Die Gefahr für den Menschen sich zu infizieren besteht auch hier nicht. So ist in Deutschland kein einziger Fall einer Infektion über Waldbeeren dokumentiert. Die Gefahr sich durch die Hauskatze oder den Haushund zu infizieren ist jederzeit gegeben. Denn der eigentliche Überträger ist die Maus. Eine einfache Lösung sind Impfköder ( Wurmkuren) , so wie es in Berlin praktiziert wurde. Ebenso verhält es sich bei der Borreliose. Hier ist auch die Maus der Überträger des Virus auf die Zecken. Hier schützt der Fuchs sogar den Menschen, denn wo der Fuchs unterwegs ist sind die Mäuse schnell und unterirdisch unterwegs und wenige Zecken können sich an ihnen nähren.
Auch das Argument, dass Fuchsjagd Artenschutz sei, greift hier nicht, denn der Fuchs ist, wie schon erwähnt seit Millionen von Jahren hier bei uns heimisch.
Weiterhin richtet der Fuchs keine Wildschäden an, im Gegenteil die Landwirtschaft sollte froh sein über den Mäusejäger. Vielerorts wurde ja bereits über Mäuseplagen geklagt. Der Fuchs ist ein Nützling und gehört in den Kreislauf der Natur.
Auch kommt ab und an das Argument, dass der Fuchs sich an Haustiere bzw. kleine Nutztiere vergreift. Hierzu sei eines zu sagen: wer seine Tiere wirklich schätzt und liebt der schützt sie auch fuchssicher. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein und nicht aus Bequemlichkeit lieber den Fuchs schießen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat Frau Dr. Sophia Kimmig beauftragt, die Haltung der Menschen zu Füchsen und zum Umgang mit Füchsen durchzuführen. Bei dieser sozialpsychologischen Studie kam ein eindeutiges Ergebnis heraus. Dabei sagten 40% der Befragten der Fuchs solle in Ruhe gelassen werden. Sogar 1/3 der Befragten sagten der Fuchs solle sogar gefördert werden. Und unter 10 % der Befragten waren Befürworter der Fuchsjagd. Wobei eher die Angst vor Krankheiten die Menschen zu ihrer Entscheidung für die Fuchsjagd bewegten. Der Rest der Befragten hatten keine Haltung dazu, bzw. hier fehlt evtl. auch die Aufklärung über den Fuchs.
Das Stimmungsbild unserer Gesellschaft dem Fuchs gegenüber ist hier eindeutig für den Fuchs ausgefallen.
Um noch einmal die Argumentation der Umweltministerin von Luxemburg darzulegen: Sie sehen die Beweispflicht bei den Menschen, die die Füchse schiessen wollen. Sie sollten die Tatsachen die sie behaupten auch beweisen können. Da es hier jedoch um eindeutig wissenschaftliche Beweise geht die alle Argumente die die Jäger anführen widerlegen, kam es zu der Entscheidung die Fuchsjagd zu verbieten.
Hiermit bitten wir, um die Aussetzung der Fuchsjagd auch bei uns, um zu beweisen, dass all die angeführten Argumente gegen eine Fuchsjagd, den Tatsachen entspricht.
Zu noch spezifischeren Ausführungen empfehlen wir die Ausführungen der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht DJGT, und der Deutsche Wildtierschutz über das Leben der Füchse und die Fuchsjagd.
Links zu:
Aktionsbündnis FuchsBürgerinitiative Pro Fuchs Deutschland e.V.
Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht DJGT
Gabriele Etgeton
1. Vorsitzende des
Kreisverbandes Gelsenkirchen
( Für Bildmaterial und Texte sind die Anbieter auf den verlinkten Webseiten selbst verantwortlich )
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