>AUF Gelsenkirchen Bezirk West lädt ein zur Informationsveranstaltung mit Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann: Bergarbeiter wollen gegen die RAG klagen: Keine Streichung der Energiebeihilfe!

Mittwoch, 23. November 2016 um 18.00Uhr
im Bistro/Kulrursaal Horster Mitte
Schmalhorststr. 1a
Gelsenkirchen-Horst

Die Energiebeihilfe (Deputat) für Bergleute, Berarbeiterrentner und -witwen ist kein Almosen der RAG, sondern fester Bestandteil ihrer Altersversorgung. In Ibbenbüren, Bottrop, Neukirchen-Vlyn, Marl, Herne, Bergkamen, Walsum und Ge-Hassel mit 150 Teilnehmer/inne/n wurde in Versammlungen informiert und Gegenwehr gegen den Deputatklau beraten. Rechtsanwalt Kuhlmann machte mehrfach deutlich, dass es bereits verschiedene Gerichtsurteile gibt, die das Deputat einer Betriebsrente gelichsetzen - egal ob als Kohle oder als Energiebeihilfe. Das geht bis zum Bundesarbeitsgericht: Dem "Arbeitnehmer" darf eine Betriebsrenten-ähnliche Leistung eben nicht einfach nachträglich gestrichen werden. Diese Leistungen sind auf Lebenszeit "erarbeitete Anwartschaften"! Das gilt auch für alle, die die Abfindung fürs gekürzte Deputat bereits ungefragt erhalten haben.
Besonders betroffen sind die aktiven Kollegen, die nach 1.7.1982 auf der Zeche angefangen haben. Ihre Verträge sahen das Deputat noch vor, der Vertrag wurde erst 2002 geändert. Denen will die RAG diesen zugesicherten Teil der Altersversorgung nachträglich komplett streichen.
Inzwischen klagen weit über 800 Bergbaubetroffene gegen die Kürzung bzw Streichung des Deputats durch die RAG. Die Chancen einer Klage gegen die RAG stehen gut und um so besser, je mehr sich daran beteiligen und dies durch geeignete Aktionen in der Öffentlichkeit begleitet wird. Inzwischen hat sich auch der Katholische Arbeitnehmerbund (KAB) in die Klage eingereiht.
Damit sich Betroffene und Interessierte über die Chancen einer Klage informieren kann, laden wir zur Informationsveranstaltung mit Rechtsanwalt Kuhlmann ein.

Autor:

eli tank aus Gelsenkirchen

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