Auch Stadt muss Schrottimmobilien erwerben

Wöll: Abweichendes Verfahren kann Abhilfe schaffen

Wie die Verwaltung auf eine Anfrage des planungspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Werner Wöll, mitgeteilt hat, wurden durch die Stadtverwaltung in den Jahren 2013 bis 2016 lediglich im Jahre 2013 zwei Immobilien nämlich die Objekte Münchener Straße 44 und 46 im Rahmen des Stadtteilprogrammes “Soziale Stadt Schalke“ erworben, niedergelegt und auf dem Grundstück ein Quartierspark entwickelt. Weitere Objekte wurden in diesem Zeitraum nur von den Stadttöchtern Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Stadtentwicklungsgesellschaft Gelsenkirchen gekauft.
Obwohl für den Ankauf von Schrottimmobilien erstmalig im Jahr 2016 investive Mittel von 200.000 Euro und konsumtive Mittel in Höhe von 100.000 Euro eingestellt wurden, wurden diese Mittel nicht abgerufen.

Für den Haushalt 2017 sind diese Mittel im investiven Bereich auf 300.000 Euro und im konsumtiven Bereich auf 150.000 Euro aufgestockt worden.
Damit diese Mittel 2017 auch tatsächlich abgerufen werden, folgte der Planungsausschuss einer Anregung des Stadtverordneten Werner Wöll.
Danach wurde die Verwaltung beauftragt der Politik ein Verfahren vorzuschlagen, welches der Verwaltung größtmögliche Handlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem Erwerb und Umgang von Schrottimmobilien ermöglicht.

Wöll: „ Es kann nicht sein, dass früher keine Haushaltsmittel für den Erwerb von Schrottimmobilien zur Verfügung standen und heute die Verfahrenswege innerhalb von Verwaltung und Politik zu lang sind, um auf diesem speziellen Markt zügig agieren zu können. Ich freue mich darüber, dass diese Ansicht vom Ausschuss und der Verwaltung geteilt wird.“

Autor:

Ludger Jägers aus Gelsenkirchen

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