Arbeit für alle, aber nicht für jeden, bei C&A
Im Internet begegnet mir eine Stellenanzeige für eine Inventur bei C&A (s.u.). Auffällig ist, wie viele Personengruppen bei dem Aufruf ausgeschlossen werden. Das zeigt, wie ausarbeitungswürdig das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch ist.
Um eine Antwort zu erhalten, wieso C&A diese Personengruppen ausschließt, habe ich sie dazu angeschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Internet stoße ich auf eine Anzeige für eine Inventur in Ihrer Filiale in der Schildergasse in Köln. Voraussetzung für die Unterstützung, die Sie suchen ist u.a. dass
- man keine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente bezieht
- man nicht arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist
- man nicht in Elternzeit oder Elternurlaub ist
Uns von der Bürgerinitiative "Stellen anzeigen" würden die Gründe ganz speziell in diesen drei Punkten interessieren. Wir werden unsere Anfrage öffentlich halten und auch Ihre Antwort der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Wir bedanken uns für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Stoffers
i.A. Stellen anzeigen
Autor:Sandra Stoffers aus Recklinghausen |
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