Vor 75 Jahren
Am 14. August 1949 fand die 1. Bundestagwahl in der Bundesrepublik Deutschland statt.
Die Bundestagswahl 1949 fand am 14. August 1949 statt. Sie war die erste Bundestagswahl überhaupt und – nach den Wahlen zu den Landtagen und den Kommunalwahlen in den Jahren seit 1946 – die erste komplett freie Wahl auf deutschem Boden seit der Reichstagswahl vom 6. November 1932.
Bereits 1947 vereinigten sich die USA und Großbritannien zur BiZone. Die Franzosen schlossen sich der gemeinsamen Politik für Westdeutschland nur zögerlich an.
Die am 20./21. Juni 1948 in den westlichen Besatzungszonen und kurz darauf auch in den Westsektoren Berlins durchgeführte Währungsreform vertiefte die Spannungen zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion.+
Wenige Tage später blockierte die Sowjetunion alle Zufahrtswege nach West-Berlin.
Die Westalliierten errichteten daraufhin eine Luftbrücke zur Versorgung ihrer Sektoren.
Die Westalliierten errichteten daraufhin eine Luftbrücke zur Versorgung ihrer Sektoren.
Als die drei Westmächte die Ministerpräsidenten ihrer Zonen am 01. Juli 1948 zur Gründung eines westdeutschen Teilstaates und zur Durchführung einer Wahl zur Verfassunggebenden Versammlung autorisierten, lehnten die Ministerpräsidenten eine solche Wahl ab. Sie wollten einer gesamtdeutschen Nationalversammlung nicht vorgreifen und setzten einen Parlamentarischen Rat durch, der von den Landtagen gewählt wurde.
Die 65 Mitglieder des Rates traten am 01. September 1948 in Bonn zusammen. Sie berieten einen Verfassungsentwurf, der zuvor von Experten der Länder bei einem Treffen auf der Insel Herrenchiemsee erarbeitet worden war.
Nach Verabschiedung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat und Zustimmung durch die Westmächte sprachen sich zehn Landesparlamente für das Grundgesetz aus, der Bayerische Landtag stellte eine Übernahme in Aussicht.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet und trat am folgenden Tag in Kraft.
Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Nach Gründung der Bundesrepublik durch die Verabschiedung des Grundgesetzes im Mai 1949 waren die Menschen am 14. August 1949 aufgerufen, den ersten Deutschen Bundestag zu wählen.
Die Bundestagswahl hatte im Wahlkreis Gelsenkirchen folgendes
Ergebnis:
Wahlberechtigt waren 209 576 Personen; es wurden 162 231 Stimmen abgegeben, von denen aber 3 785 ungültig waren. Von den 158 446 gültigen Stimmen erhielten
Robert Geritzmann (SPD) 57 902
Elisabeth Nettebeck (CDU) 39 535
Walter Jarreck (KPD) 24 240
Emil Tente (Zentrum) 19 205
Karl Vatter (RSF) 8 647
Dr. Martin Blank (FDP) 6 920
Franz Kubowitz (DKP/DRP) 1 710
Peter Bein (RWVP) 287
Daraufhin erklärte der Kreiswahlausschuß den Bewerber Robert Geritzmann als gewählt. Kreiswahlleiter war anstelle des 0berstaddirektors Zimmermann, der infolge seiner Kandidatur zum Bundestag dieses Arnt nicht ausüben konnte, Stadtdirektor Hammann.
Die Wahlbeteiligung betrug 77,4 Prozent. Der Anteil der Parteien an den abgegebenen gültigen Stimmen betrug:
SPD: 36,5 %,
CDU: 24,9 %,
KPD: 15,3 %,
Zentrum: 12,1 %,
RSE': 5,5 %,
]'DP: 4,4 %,
DKP/DRP: 1,1 %,
RWVP: 0,2 %.
Robert Geritzmann1893–1969SPDNordrhein-WestfalenGelsenkirchen36,5
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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