Ach, nee !
„Das Recht ist fragwürdig, die Macht ist unverkennbar und fraglos. So konnte man die Macht nicht mit dem Recht verleihen, weil die Macht dem Recht widersprach und behauptete, es sei ungerecht und sie wäre es, die das Recht sei. Und da man nicht machen konnte, daß das, was recht ist, mächtig sei, macht man das, was mächtig ist, zum Recht.“ (Blaise Pascal, 1623-1662, Fragment Nr.298) Zitat aus „Der verborgene Pascal“ von Theophil Spoerri, Seite 132)
Eine erfrischende Situation
Am 20.01.2015 berichtete die HNA von der schwierigen Finanzsituation von 19 Bürgermeistern in Hessen, die sich in der Vereinigung „vrks“ zusammengefunden haben, um die kommunale Selbstverwaltung retten zu wollen und verlangen vom Land finanzielle Unterstützung. Auf der Webseite wird dies mit „Bürgernah, demokratisch und kompetent“ um die Erhaltung bestehender Verwaltungsstrukturen beworben.
Die WAZ schreibt am 25.07.2015 von einer Verschuldung von 4200 Euro pro Kopf.
Als Krönung des Schauspiels finden sich immer mehr Flüchtlinge auf deutschem Boden ein, was die Gesamtsituation sich weiter zuspitzen lässt. Konzentrierte Infos findet man dazu auf Peter Frühwalds Staseve-Blog.
Alleine diese drei Faktoren zeigen, wie sehr die Struktur sich in Auflösung befindet, versucht man sich durch Geldmittel von „oben“ oder von „unten“ am Laufen halten zu wollen. Dem wiederum stehen einige verhindernde Faktoren gegenüber und nun den Finger in die Wunde legend.
Recht und Gesetz – woran man Verwaltungs-Existenz bindet
Da ist zum einen die konventionelle, jedoch veränderte rechtliche Situation, die den Kommunen notwendige Einnahmen nur noch durch „rechtsfreie Aspekte“ ermöglicht. Wie wir wissen, ist das OWiG (Falschparken, parken ohne Parkschein, Geschwindigkeitsübertretungen) in 2007 (2. BMJBBG) aufgehoben worden. Zudem existieren bereits Urteile, dass keine Blitzerfotos mehr verwendet werden dürfen, da sie lediglich eine Momentsituation abbilden und zudem gegen das Recht der Persönlichkeit verstoßen.
Da ist die Umsatzsteuer, die aufgrund des BVerfG-Urteil vom 25.07.2012 rückwirkend nie gültig gewesen ist und sich lediglich auf der Basis des Gewohnheitsprinzips am Leben hält – genauso wie der Rest aus Legislative, Judikative, Finanzen, Exekutive und Verwaltung.
Noch mehr gilt dies für die Gewerbeordnung, eine Grundlage aus der Zeit Adolf Hitlers, ebenso wie das Einkommensteuergesetz und die Justizbeitreibungsordnung – ungeachtet, dass Gerichtsvollzieher seit dem 01.08.2012 privat unternehmerisch tätig sind.
Zudem haben die ZDF-Nachrichten am 03.02.2012 klar eingeräumt, dass die BRD die Rechtsnachfolgerin des 3. Reichs ist. Abschließend haben Zwangsmitgliedschaften (IHK) keine gültigen Rechtsgrundlagen.
Darüber hinaus hat noch nicht einmal jede Kommune oder Stadt eine Genehmigung, um ein Jobcenter betreiben zu dürfen, wie dies z.B. bei der Stadt Hagen der Fall ist. Im Einzelnen sollte man also die „Rechtmäßigkeit“ – so man sich argumentativ daran klammern mag – selbst prüfen.
Dies in dem Sinne, wenn gezahlte Hartz-4-Geldmittel „plötzlich“ zurückgefordert werden, weil angeblich „falsch“ gerechnet wurde. Siehe SGB 10 § 45 Abs. 2. Denn sind der Antragsbearbeiter und der freigebende Vorgesetze für die Überzahlung verantwortlich und sonst niemand:
„Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit
1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.“
Ei, wer sind sie denn?
Wenn man dann noch davon ausgeht, dass alle sogenannten Ämter, Gemeinden, Kommunen und Städte auch noch eingetragene Unternehmen sind, sind dies nur ein paar Argumente, die auf den stattfindenden „Titanic-Effekt“ hinweisen – mit dem Anschein „natürlicher“ Auslese (von oben).
Denn Recht ist ja nur etwas, was dann funktioniert, wenn auf beiden „Vertragsseiten“ daran „geglaubt“ wird – so hart das klingen mag: Klassisch auf der einen Seite die Angst vor Bestrafung, auf der anderen die Macht, mit ihren vorgeschobenen „Gesetzen“ plus erhobenem Zeigefinger. Wenn man den sich nicht mal selbst abbricht.
Was wir mittlerweile jedoch erleben, ist eine "Pascal`sche Revolte" – mit anschwellender Tendenz.
Internationales Pulverfass?
Auf der anderen Seite wirkt die Flut einströmender Flüchtlinge als zusätzliche Belastung für die „öffentlichen Kassen“. Man könnte hier auch von Strukturzersetzung durch Überfrachtung sprechen.
Da mag so mancher mal weiterdenken und sich nicht nur geistlos über die „Ausländer“ ergießen wollen. Es geht um Wandel, nicht um Widerstand, in Form gewohnt monokausaler Denkweise.
Upps – Geld spielt (s)eine Rolle
Ebenfalls nicht unwesentlich ist die Situation im Geldsystem – auch dort findet Wandel statt. Kommunale Geldmittel als Kredite aus dem Nichts geschaffen wurden seitens der Banken grundsätzlich als Bilanzverlängerung gebucht, um anschließend auf Zinszahlungen hoffen zu können, was umgelegt wiederum gern als „Pro-Kopf Verschuldung“ proklamiert wird.
Die nicht mitgeschaffenen Zinsen werden in der Betriebswirtschaft gern als „Kosten des Geldverkehrs“ bezeichnet, sind zum einen das Lebenselixier der Banker, dass durch die gutgläubige Mehrarbeit strebender Kreditnehmer gewährleistet wird – was letztlich jedoch „Versklavung bei Unterschrift“ bedeutet. Denn es gibt nur zwei Möglichkeiten, es zurückzuzahlen: durch „kriegen“ oder noch mehr arbeiten (lassen).
Durch die kollektive Teilnahme am Zins, führt dies zur kollektiven Selbstversklavung, wo Dritte (Bankkaufleute und Investoren) in der Regel die Hauptprofiteure sind. Doch alles hat seinen Sinn. Ob die Bankkaufleute jedoch davon wissen?
Lassen sie doch ihr Geld für sich arbeiten!
Bei einer Bank in Form einer Aktiengesellschaft bspw., treffen sich jene, die sich durch „Investitionen“ eine (zinses)zinsliche Vermehrung ihres Kapitals versprechen, was im Kern nichts anders bedeutet, als auf Unternehmen zu setzen, deren Mitarbeiter mehr und mehr arbeiten müssen, um sowohl die Kredite (Zinsen an Bank und Grundlagen der Banker und Investoren) wie auch ihre Lebensgrundlagen selbst gewährleisten zu können.
„Ja, aber wir brauchen doch Wachstum!“ „Nur damit das Spiel zu Lasten der Wertschöpfer und Natur weitergehen mag – wenn da nicht zwei Faktoren das System einen zeitlichen Rahmen setzen. Und Umdenken findet notfalls auch kostenfrei statt. Denn Wachstum im Außen ist der verzweifelte Versuch der konditionierten Leere im Inneren dauerhaft begegnen zu wollen. Das Prinzip vom schwarzen Loch: Je mehr Materie, umso größer wird es.“
„Das Zauberwort lautet: Organisieren statt investieren.“
Nicht selten haben Städte und Kommunen in naivem Glauben, den einen oder anderen Euro an den Wettbüros der Welt gewinnbringend anlegt, um sich „gesundstoßen“ zu wollen. Weit gefehlt. Denn diese Geldmittel sind „woanders“ und fehlen nun zusätzlich. Indessen verschulden sich Städten und Kommunen weiter durch Kredite weiter, wie dies nicht nur bei der Stadt Essen der Fall ist. Und weitergeben wird es als „Pro-Kopf-Verschuldung“.
„Aber ich kann doch ehr nichts ändern“, sagt das Opfer.
„Ein Hamsterrad bleibt eine Hamsterrad, egal wie schnell es sich dreht.“
Wenn der eine oder andere der Meinung ist, man müsse Schulden abbauen, bedeutet dies nur eine weitere Ausbeutung zu Lasten der Wertschöpfer selbst und der Natur. Ein auf Schulden basierendes System inkl. Seines Zinses kann niemals zurückgezahlt werden – so als Hinweis.
„Gib mir die Welt plus 5 Prozent.“
Es geht bei allem nur um die Aufrechterhaltung der Strukturen, und das zunehmende Wegschwimmen der liebgewonnenen „Sklavenfelle“.
Strukturen, die dermaßen an Komplexität zugenommen haben, dass für die Erfüllung der eigentlichen Strukturaufgabe der Freiraum schon lange nicht mehr vorhanden ist. Man spricht in der Regel von Insuffizienz.
Im Weiteren mag man sich die Satzungen von Gemeinden und Städten sowie den dazugehörigen Sparkassen mal anschauen, wie ihre Verhältnisse zueinander sind, die nicht selten durch vergebene Vorstandspöstchen in beiden Lagern durch ein und die selbe Person oder durch Verwandtheiten „beaufsichtigt“ werden.
Können Kredite nicht mehr zurückgezahlt werden, so folgt nicht selten die Zwangsversteigerung. Was jedoch die wenigsten Betroffenen wissen, steht im 1. BMJBBG:
„Artikel 56 Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung
„Die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-10, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 7 Abs. 17 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird aufgehoben.“
Zudem mag dem Bürger mal ein Tipp gereicht sein, den er in den §§ 248 und 289 BGB findet, was zeigt, dass ausnahmslos alle Kreditverträge ungültig sind und somit der Hinweis auf §119 BGB verwiesen werden darf – also nicht nur die Bearbeitungsgebühren, sondern alle Kreditverträge anfechtbar und nichtig sind.
§ 119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
§ 248 BGB – Zinseszinsen
(1) Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, ist nichtig.
(2) Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im Voraus vereinbaren, dass nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen. Kreditanstalten, die berechtigt sind, für den Betrag der von ihnen gewährten Darlehen verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber auszugeben, können sich bei solchen Darlehen die Verzinsung rückständiger Zinsen im Voraus versprechen lassen.
§ 289 BGB – Zinseszinsverbot
Von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten. Das Recht des Gläubigers auf Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens bleibt unberührt.
Ob er Recht bekommt, mag fraglich sein. Denn auch das Rechtssystem unterliegt den Regeln des Geldsystems sowie der Macht- und Führungsstrukturen und des Vetternfilzes. (siehe oben: „Pascal’sche Revolte“)
Eigentliches
Es wird bei Städten und Kommunen immer von „Selbstverwaltung“ gesprochen. Selbstverwaltung, die man wiederum bei den „Staatlichen Selbstverwaltern und Querdenkern“ zu untergraben versucht.
Das liegt einfach daran, dass es hier nicht um Recht oder Gesetzmäßigkeit geht, sondern um eine notfalls „existenzordnende“ Aufrechterhaltung von Betreuungsstrukturen und deren in Anspruch nehmenden Betreuenden (konditionierte Sklaven- und Opferverhalten, im Komfortfieber aus Konventionen und Gewohnheiten etc.).
Denn mit der Eigenverantwortung bedarf es nach einiger Zeit keiner Betreuer mehr, so es gelingt, ökonomisch-wirksame Grundstrukturen zu organisieren.
„Denn Essen, Trinken und Dach über dem Kopf aus wertschöpfenden Handlungen gehen allem vor. Die Ökonomie ist die Basis in dieser Realität, will man eine große Menge an Menschen erreichen. Und nicht Schaffung neuer „Gemeinden“, die sich dann nur wieder parasitär über die Wertschöpfer erheben.“
„Und wenn von „demokratisch und bürgernah“ gesprochen wird, gilt dies in der Regel als „wohlgeneigte“ Form der Demokratie (von oben) mit weiterführendem Betreuungsauftrag – also alles Kram der alten Weltordnung.“
„Alle in dieser Formen gehenden, demokratisch gemeinten Scheinordnungen beruhen auf wohlgeneigtem Verhalten (von oben), bei daherzitieren „rechtlicher Grundlagen). Dies sind im Sinne des Wandels und der Zeit danach zum Scheitern verurteilt, denn beinhalten sie stets eine oktroyierte Führung nach Gutdünken, verbunden mit Scheinbeschäftigung und bezahlten Handlangern und haben mit freiheitlicher Ordnung nichts zu tun.“
Die Illusion der Selbstverantwortlichkeit
„Geldmittel vom Land“ haben, wenn man den 19 Bürgermeistern Gehör schenken mag, nichts mit „Selbstverwaltung“ zu tun. Denn jene Geldmittel „von oben“ bedeuten immer Fremdverwaltung und erfordern das Vorhandensein von betreuungswürdiger Unterwerfung als Bedingung – hierarchische Ordnung.
„Der Gedungene lässt sich kaufen, um fremde Vorstellungen umzusetzen. Dies geschieht nach dem konditionierten Verhalten bedingter Zugehörigkeit, bei entsprechender Belohnung.“
Wenn also etwas den Banken „gehören“ würde, hat man sichtlich übersehen, dass diese „Gehörigkeit“ auf einer vereinbarten Täuschung beruht, wo die profitierenden Teilnehmer sich im Hintergrund die Hand reichen und nach außen getrennt agierend präsentieren.
Denn im Kern kristallisiert sich aus der sich zuspitzenden Situation die Beziehung zwischen Banken (Kaufleuten) und der arbeitenden Bevölkerung (Wertschöpfern) heraus, zwischen beiden der Puffer Verwaltung seine Daseinsstruktur zu behaupten versucht.
Eine Welt aus Kaufleuten, ihren Handlangern und den noch etwas unbewussten, als Arbeitstier konditionierten Wertschöpfern.
Wertschöpfer, die als einzige Werte schaffen, während der Rest sich durch Täuschung, Belohnung der Untergebenen sowie ausführenden, abhängigen Organen zu behaupten versucht.
Babylonischer Wandel und spätrömische Dekadenz zu Lasten von Kindern und Unbeschäftigten.
Alexander Berg
Autor:Angelika von Schwarzach aus Gelsenkirchen |
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