Abriss oder nicht Abriss? - OB fordert Zusage zum Abriss des ehemaligen Amtsgerichts ein

Oberbürgermeister Frank Baranowski. | Foto: Gerd Kaemper

Nachdem die Pressestelle des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB) im Radio mitgeteilt hat, dass ein Abriss des ehemaligen Amtsgerichts Gelsenkirchen an der Overwegstraße 35 nicht vorgesehen ist, zeigt sich Oberbürgermeister Frank Barnowski sehr verärgert.
Angesichts einer zunehmenden Verwahrlosung des Gebäudes und des Erscheinungsbilds im Umfeld hat der Oberbürgermeister die Meldung zum Anlass genommen, erneut an den BLB zu schreiben und daran zu erinnern, dass der Abriss bereits schriftlich zugesichert worden ist.
Schon im September 2016 ist durch den stellvertretenden Leiter der Niederlassung Münster, Hermann-Josef Peters, schwarz auf weiß mitgeteilt worden, dass der Abbruchantrag kurzfristig aktualisiert und bei der Stadt Gelsenkirchen eingereicht wird und die Planung des Abbruchs bereits prioritär veranlasst worden ist.
„Es ärgert schon sehr, wenn man sich auf derartige Zusagen des BLB wohl nicht verlassen kann. Gerade an dieser Stelle sind die Pläne für eine Nachfolgenutzung sehr konkret, es gibt einen Investor, der in den Startlöchern steht. Das Verhalten des BLB ist nicht nachvollziehbar.“

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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