Diesel-Fahrverbote wurden Donnerstag, 15. November, verhandelt
Update: Umwelthilfe klagt mit Erfolg „Saubere Luft“ in Essen und Gelsenkirchen ein
Update: Die Klage der Deutschen Umwelthilfe war erfolgreich. Für die Stadt Gelsenkirchen muss das beklagte Land Nordrhein-Westfalen ein streckenbezogenes Diesel-Fahrverbot auf der besonders belasteten Kurt-Schumacher-Straße festlegen. Dieses müsse zum 1. Juli 2019 für alle Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6 und alle Benziner unterhalb der Abgasnorm Euro 3 in Kraft treten, teilte die DUH am Donnerstagnachmittag mit.
Das Gericht habe betont, dass ein Großteil der vom Land NRW bisher in den Luftreinhalteplänen angeführten Maßnahmen „keine schnelle Wirkung“ verspreche und somit die schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung noch vor 2020 nicht möglich sei. Daher könne auf Diesel-Fahrverbote nicht mehr verzichtet werden.
Essen trifft es schlimmer: Für die Stadt Essen habe das Gericht entschieden, dass die Landesregierung ein Diesel-Fahrverbot für 18 Stadtteile inklusive der Stadtmitte als „Blaue Umweltzone“ in den Luftreinhalteplan aufzunehmen hat. Teilbereiche der Autobahn 40 sind dabei inbegriffen. Dieses gelte ab dem 1. Juli 2019 für alle Diesel unterhalb der Abgasnorm Euro 5 und Benziner unterhalb der Norm Euro 3, so die DUH. Zum 1. September 2019 sei das Verbot auf Diesel-Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 zu erweitern.
Vorangegangene Meldung:
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt am Donnerstag, 15. November, öffentlich über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für „Saubere Luft“ in Essen und Gelsenkirchen. Es geht einmal mehr um Diesel-Fahrverbote. Es könnte interessant werden. Denn beide Städte sehen solche Verbote als nicht zielführend an.
Zum Masterplan Verkehr hieß es seitens Oberbürgermeister Thomas Kufen im Monat August:
"Die Belastung durch Feinstaub und Stickoxide in Essen sinkt zwar seit Jahren kontinuierlich. Allerdings gibt es noch genug 'Luft nach oben'. Ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge ist jedoch nicht der richtige Weg. Stattdessen muss beim Thema Mobilität insgesamt umgedacht und auf mehr Nachhaltigkeit gesetzt werden."
Und aus Gelsenkirchen war Anfang März zu hören: „Leider wird die gesamte Verantwortung für die Luftreinhaltung bei den Kommunen abgeladen. Der eigentliche Verursacher, die Autoindustrie, bleibt außen vor und wird nicht in die Verantwortung genommen“, so Oberbürgermeister Frank Baranowski nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018.
Beide Städte sehen eher ihre Möglichkeiten darin, mit vielerlei, anderen Maßnahmen zur Luftverbesserung beizutragen. Doch das sind keine kurzfristigen Lösungsansätze.
Nun wird über die Klagen der DUH verhandelt, die diese bereits im November 2015 gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht hatte. Ziel sei die Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Pressesprecherin Ann-Kathrin Marggraf: „Ein Diesel-Fahrverbot ist die dafür am schnellsten wirksame Maßnahme, die entsprechend in die Luftreinhaltepläne aufgenommen werden muss.“
Die DUH begründet ihre Klage mit folgenden Fakten:
„2017 ermittelten in Essen fünf offizielle Messstationen NO2-Werte oberhalb des erlaubten Jahresmittelgrenzwerts von 40 µg/m³. Der höchste Wert mit 50 µg/m³ wurde an der Messstation Frohnhausen gemessen. Auch in Gelsenkirchen weist eine offizielle Messstation einen Wert oberhalb des NO2-Grenzwerts auf: An der Messstation Kurt-Schumacher-Straße überschreitet der gemessene Wert mit 46 µg NO2/m³ die gesetzlichen Vorgaben deutlich. Dass diese Zahl für Gelsenkirchen kein Einzelfall ist, belegen NO2-Messungen der DUH aus diesem Jahr. In der Florastraße wurde mit 44 µg NO2/m³ ebenfalls ein nach europäischem Recht gesetzeswidriger Wert gemessen.“
Zonale Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 seien laut DUH ab 1. September 2019 möglich.
Beginn der Die Verhandlung im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, Sitzungssaal III, Erdgeschoss beginnt um 9.30 Uhr.
Autor:Harald Landgraf aus Dinslaken |
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