Stellungnahme der Bezirksregierung Münster zur Verbrennung von Ölpellets
Bezirksregierung Münster stellt klar: Kraftwerk Scholven hält Grenzwerte ein/Ölpellets - Verbrennung im Kraftwerk erfolgt rechtmäßig
Münster/Gelsenkirchen. Aktuell lassen einige Medienberichte den Eindruck entstehen, dass es bei der Verbrennung von Ölpellets im Gelsenkirchener Kohle Kraftwerk Scholven nicht mit rechten Dingen zugehe und in der Folge eine Gefahr für die Anwohner bestehe.
Die Bezirksregierung stellt sich gerne den Fragen besorgter Bürger und betont: Dieser Eindruck ist falsch. Die Bestimmungen zum Schutz der Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen, insbesondere vor gesundheitsgefährdenden Emissionen sind eingehalten. Die Genehmigung für den Einsatz von Ölpellets im Kraftwerk Scholven könnte die Bezirksregierung Münster rechtmäßig nur dann verweigern, wenn das Unternehmen gesetzliche Vorgaben verletzten würde. Dafür gibt es keine Anhaltspunkte.
1. Was sind Ölpellets, wo fallen sie an, wie gefährlich sind sie?
Bei der Firma BP/Ruhröl, Gelsenkirchen (ROG) wird Ruß aus der Schwerölvergasung zur besseren Verwendbarkeit mit Schweröl aus der Rohöldestillation vermischt und pelletiert. Diese Ölpellets werden gezielt für den Einsatz im Kraftwerk Scholven hergestellt, sie weisen einen hohen Heizwert auf.
Die Ölpellets enthalten neben Kohlenwasserstoffen auch Schwermetalle wie Nickel und Vanadium. Daher müssen sie in dafür zugelassenen Anlagen sicher verbrannt werden.
2. Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für Ölpellets?
Abfallrechtlich:
Ölpellets, die zielgerichtet hergestellt werden und die genehmigten Ersatzbrennstoffkriterien (Schwefelgehalt, Schwermetallgehalte, Heizwert, Wasseranteil) erfüllen, sind Nebenprodukte, wenn sie im Kraftwerk Scholven gemäß der Genehmigung als Ersatzbrennstoffe eingesetzt werden.
Wenn die Ölpellets die genehmigten Ersatzbrennstoffkriterien nicht erfüllen oder aufgrund der Mengenbegrenzung im Kraftwerk Scholven dort nicht eingesetzt werden können, sind sie als Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. Ordnungsgemäß bedeutet, dass die Entsorgungsanlage für den Einsatz dieser Abfälle zugelassen sein muss.
Chemikalienrechtlich:
Nach dem europäischen Chemikalienrecht müssen Produkte – auch Nebenprodukte – grundsätzlich registriert werden. Die Verordnung enthält jedoch Ausnahmen: Die Firma BP/Ruhr Öle hat die Ölpellets eingestuft als „Petrolkoks (Ruß Granulat)“. Nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH ist „Petrolkoks (Ruß Granulat)“ von der Registrierungspflicht ausgenommen. Diese Einstufung wurde von der Bezirksregierung Münster überprüft mit dem Ergebnis, dass die Einstufung der Ruhr Öl GmbH nicht zu beanstanden war.
3. Welche Vorschriften gelten beim Einsatz von Ölpellets im Kraftwerk Scholven?
Die Bezirksregierung Münster hat die Verbrennung der Ölpellets im Kraftwerk Scholven auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes genehmigt. Das Gesetz hat zum Ziel, bei der Errichtung und beim Betrieb von Anlagen Menschen und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Für den Betrieb des Kraftwerks und auch für den Einsatz der Ölpellets werden strenge Anforderungen gestellt, um die vom Kraftwerk ausgehenden Emissionen auf das nach dem Stand der Technik erreichbare Maß zu begrenzen. Für zahlreiche Stoffe wie z. B. Kohlendioxid, Feinstaub, Schwefeldioxid und Schwermetalle sind in der Anlagen-Genehmigung strenge Grenzwerte festgelegt worden, die regelmäßig von der Bezirksregierung kontrolliert werden.
Die Grenzwerte sind in mit der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung (17. BImSchV) vorgegeben. Dies Verordnung enthält die strengsten Grenzwerte für Emissionen aus Verbrennungsanlagen. Da die Ölpellets keine Regelbrennstoffe wie Kohle, Erdöl oder Erdgas sind, müssen die dort festgelegten Anforderungen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen eingehalten werden. Ob die zu verbrennenden Ölpellets als Abfall oder als Produkt zu werten sind, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Die Abgasreinigung des Kraftwerkes muss so ausgestattet sein, dass Schadstoffe wirksam zurückgehalten und die Emissionsgrenzwerte sicher eingehalten werden.
Die aktuelle Genehmigung für den Einsatz von Ölpellets im Kraftwerk Scholven vom Dezember 2016 ist auf der Webseite der Bezirksregierung veröffentlicht:
Aktuelle Genehmigung für den Einsatz von Ölpellets im Kraftwerk Scholven (pdf, 429 KB)
(Link öffnet sich in neuem Fenster)
4. Warum sind die von der Bezirksregierung Münster erteilten Genehmigungen zum Einsatz der Ölpellets im Kraftwerk Scholven rechtmäßig?
Im Genehmigungsverfahren wurde überprüft, ob alle Voraussetzungen für eine zulässige Verbrennung erfüllt werden. Die
Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Emissionsgrenzwerte nach der 17. BImSchV eingehalten werden und nach den gesetzlichen Vorgaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. Weil diese Voraussetzungen erfüllt sind, hatte der Antragsteller (der Betreiber des Kraftwerks Scholven, E.on/Uni per) nach bestehender Rechtslage einen Anspruch auf Genehmigung. Die Bezirksregierung hat dann kein Ermessen und musste den Antrag auf Mitverbrennung der Ölpellets genehmigen.
5. Wie kontrolliert die Bezirksregierung Münster die Einhaltung der Anforderungen an den Einsatz von Ölpellets im Kraftwerk?
Bei der Überwachung der Emissionen macht die 17. BImSchV klare Vorgaben. Die Anlage wird durch die Bezirksregierung überwacht. Kontinuierlich zu ermittelnde Emissionen werden zudem per Emissionsfernüberwachung einmal täglich an die Bezirksregierung übertragen. Dazu gehören beispielsweise Schwefeldioxid oder Stickstoffdioxid. Die Schwermetallemissionen wie Nickel und Vanadium müssen einmal im Jahr durch eine zugelassene sachverständige Stelle ermittelt werden und deren Ergebnisse sind der Bezirksregierung Münster vorzulegen. Diese Ergebnisse haben bisher keine Überschreitungen der Emissionen an Schwermetallverbindungen gezeigt.
6. Wie kontrolliert die Bezirksregierung Münster die Entsorgung von Ölpellets, die als Abfall entsorgt werden müssen?
Im Jahr 2014 wurde die Entsorgung der Ölpellets, die nicht im Kraftwerk Scholven verbrannt werden dürfen, auf Anlass der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen unsachgemäßer Entsorgung durch Drittunternehmen einer intensiven Prüfung unterzogen. Die Einstufung dieser nicht spezifikationsgerechten Ölpellets wurde angepasst. Es erfolgte eine Einstufung als sogenannter gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 070108*). Dies hat zur Folge, dass ein zweistufiges Nachweisverfahren mit Vorab- und Verbleibs Kontrolle durchzuführen ist.
7. Was weiß die Bezirksregierung über die von der Staatsanwaltschaft aufgedeckte illegale Entsorgung von Ölpellets?
Am Landgericht Bochum läuft derzeit ein Strafverfahren, in dem mehrere Personen angeklagt sind, zwischen 2010 und 2013 rund 30.000 Tonnen Ölpellets vermischt mit anderen Abfällen in eine Tongrube verbracht zu haben. Nicht im Kraftwerk Scholven verbrannte Abfälle wurden nacheinander in mehreren Abfallentsorgungsanlagen mit anderen Abfällen vermischt und in der Tongrube abgelagert.
Dieses Vorgehen ist illegal, da Ölpellets aufgrund ihres hohen Heizwertes und ihrer Schadstoffbelastung in dafür zugelassenen Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen verbrannt werden müssen.
In einigen Medien wurde unterstellt, dass Mitarbeiter der Bezirksregierung Münster an illegalen Praktiken mitgewirkt haben sollen. Dies weist die Bezirksregierung Münster entschieden zurück.
8. Wie stellt die Bezirksregierung Münster jetzt und in Zukunft sicher, dass die in der Raffinerie der BP in Gelsenkirchen anfallenden Ölpellets umweltverträglich im Kraftwerk Scholven verbrannt oder als Abfall ordnungsgemäß in dafür zugelassenen Anlagen entsorgt werden?
Das Kraftwerk Scholven ist an die Emissionsfernüberwachung angeschlossen.
Messergebnisse für kontinuierlich zu messende Emissionen wie Schwefeldioxid oder Stickstoffdioxid werden einmal täglich an die Bezirksregierung übertragen. Für den Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte für Schwermetalle ist einmal jährlich ein Gutachten durch eine zugelassene sachverständige Stelle vorzulegen.
Die Bezirksregierung lässt sich von BP/Ruhr Öl für die Ölpellets monatliche Übersichten über deren Verbleib vorlegen. Dies gilt sowohl für die im Kraftwerk eingesetzten Mengen, als auch für die Mengen, die als Abfall entsorgt werden. Die Entsorgungsanlagen werden ebenfalls benannt. Damit geht die Bezirksregierung seit 2014 deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
http://www.bezreg-muenster.de/de/presse/2018/2018-10-02_oelpellets/index.html
02.10.2018 Pressemitteilung weiter Leitung.
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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