Schutzzeit für Wildtiere
Aufgepasst: Stutzen der Bäume & Sträucher GE. Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September gilt alljährlich der besondere Schutz von Brut-, Nist- und Zufluchtstätten wildlebender Tiere. Dann ist es verboten, Bäume, die außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Denn die genannten Vegetationsbestände sind insbesondere für die Vogelwelt in der jetzt beginnenden Brutzeit von besonderer Bedeutung. Dabei gilt...