Protest gegen die Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch
2. Erörterungstermin am 20.8. in der Emscher-Lippe Halle
Johanna Jensen (32), Kandidatin in der Resser-Mark für AUF-Gelsenkirchen informiert: „Ich setze mich aktiv gegen die legalisierte Volksvergiftung der Bevölkerung Gelsenkirchens und Umgebung ein. In diesem Sinne werde ich mich kritisch an dem 2. Erörterungstermin der Bezirksregierung Münster zur Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch am 20. August beteiligen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass die AGR eine 50 Jahre alte Deponie erweitern und ihre Laufzeit verlängern lassen will. Diese Halde hat im Altbereich keine Basisabsdichtung – wer kann ernsthaft garantieren, dass durch Eintrag von Sickerwasser in den Boden keine Gefährdung für die Gesundheit der Anwohner ausgeht? Es lagern dort über 30.000 Tonnen giftigen Raffinerieabfalls. Laut Deponieverordnung 2009 müssen solche Deponien geschlossen werden.“
Bei dem Erörterungstermin vom 9. bis 11. Juli 2020 brachten zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner sachkompetente Einwendungen und Argumente gegen den Antrag der AGR. Heinz-Peter Jäkel, Sprecher der Bürgerinitiative „Uns Stinkts“ aus Herne / Gelsenkirchen erwartet von dem 2. Erörterungstermin am 20.8. von der AGR mbH eine Erklärung zu weiteren Fehlern in den von der AGR mbH vorgelegten Gutachten und von der Bezirksregierung Münster die Beantwortung der Frage, warum die im 1. Erörterungstermin zugesagten fehlenden Gutachten auch zum 2. Erörterungstermin noch nicht vorliegen.
Die Bürgerinitiative hofft, dass möglichst viele Unterstützer an dieser Erörterung teilnehmen und so ihre Betroffenheit und ihr Unverständnis gegenüber der Bezirksregierung und dem verantwortungslosen Verhalten der AGR mbH demonstrieren. Johanna Jensen: „Um dem Protest Nachdruck zu verleihen, werden wir gemeinsam eine Kundgebung von 08.45 bis 09.30 Uhr auf dem Bürgersteig vor dem Gelände der Emscher Lippe-Halle durchführen mit einem offenen Mikrofon".
Es wird für die Einhaltung desMindestabstand von 1,5 Metern gesorgt, alle Teilnehmer müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
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