Weiter Maskenpflicht in Innenräumen der LWL-Museen
Westfalen-Lippe. Ab sofort gelten in den Museen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) keine Zugangsbeschränkungen mehr zum Schutz vor Corona, die Maskenpflicht für Innenräume aber bleibt. Die Maskenpflicht (FFP2-Maske oder medizinische Maske) gilt für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren.
Auch Teilnehmer an Veranstaltungen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen auf Abstand kann die Maske am Sitzplatz abgelegt werden.
LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger: "Wegen der hohen Infektionszahlen auf der einen Seite, aber den oft milden Krankheitsverläufen
auf der anderen Seite haben wir uns zum Schutz der Besucherinnen und Besucher und unserer Mitarbeitenden zu dieser ausgewogenen Vorsichtsmaßnahme entschlossen."
Autor:Alina Klos aus Gelsenkirchen |
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