Corona: Maßnahmenkatalog in Abstimmung mit Land
Vorwarnstufe von 35 überschritten

Karin Welge Leiterin des Krisenstabes der Stadt Gelsenkirchen. | Foto: Stadt Gelsenkirchen
  • Karin Welge Leiterin des Krisenstabes der Stadt Gelsenkirchen.
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19.09.2020
Am gestrigen Freitagnachmittag 18. September. 2020 hat die Stadt Gelsenkirchen angesichts eines steigenden Inzidenz-Wertes die städtischen Planungen vorgestellt, die greifen sollen, wenn der Wert die in der Corona-Schutzverordnung definierte Vorwarnstufe von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen übersteigt.

Per städtischer Allgemeinverfügung sollen in diesem Fall die Anzahl der zulässigen Gäste bei privaten Feiern von derzeit 150 auf 50 begrenzt werden. Für Feste, die in gewerblich vermieteten Räumlichkeiten stattfinden, muss der Veranstalter für das jeweilige Fest zudem eine Liste mit den Daten der voraussichtlichen Teilnehmenden vorlegen. Darüber hinaus sollen in privaten Räumlichkeiten (z.B. Wohnungen) Feste aus herausragendem Anlass nur noch mit höchstens 25 Teilnehmern möglich sein.

Krisenstabsleiterin Karin Welge: „Wir haben in den vergangenen Tagen feststellen müssen, dass vor allem größere private Feiern in Gelsenkirchen zu einer Verbreitung des Corona-Virus beigetragen haben. Auf diese Weise wollen wir ganz gezielte, auf das Infektionsgeschehen in Gelsenkirchen abzielende Maßnahmen treffen, die möglichst effektiv das Infektionsgeschehen reduzieren, aber gleichzeitig die Menschen in der Stadt so wenig wie möglich einschränken.“

Der Maßnahmenkatalog muss laut Vorgabe der Corona-Schutzverordnung von den Städten mit dem Landeszentrum für Gesundheit und der Bezirksregierung abgestimmt werden, bevor er Wirksamkeit entfalten kann. „Wir haben unsere Planungen am Freitag den übergeordneten Behörden mitgeteilt.

Dort werden sie derzeit geprüft. Es gab heute Früh Abstimmungsgespräche mit dem Landesgesundheitsministerium, das am Montagmorgen eine verbindliche Aussage treffen wird“, berichtete Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff nach einer Sitzung des Krisenstabes der Stadt Gelsenkirchen am Samstagmittag.

Erst nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung werden die Regelungen rechtlich bindend sein.

Die nun zu treffenden Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass der Inzidenz. Wert nicht weiter ansteigt und womöglich den kritischen Wert von 50 erreicht, ab dem dann lokal über einschneidendere Maßnahmen nachzudenken ist. Auch für diesen Fall hat der Krisenstab bereits entsprechende Szenarien in Vorbereitung, die aber situativ eng auf die spezifische Art des lokalen Infektionsgeschehens abzustimmen sind.

Am heutigen Samstag ist vom Robert-Koch-Institut ein Inzidenz-Wert von 44,1 kommuniziert worden.

Am gestrigen Freitag sind 15 Neuinfektionen vermeldet worden.

Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt seit Wochen zwischen 8 und 12. Im April dieses Jahres allerdings auch schon bei Zahlen um die 35. „Das sind Zahlen, die Besorgnis erregend sind und die wir ernst nehmen, angesichts derer wir aber auch nicht in Panik verfallen müssen. Sondern wir müssen jetzt das tun, was wir als Stadt tun können. Letztlich endscheidend ist aber nach wie vor, wie verantwortungsbewusst sich die Menschen verhalten“, so Wolterhoff.

Krisenstabsleiterin Karin Welge: „Die Ampel steht in Gelsenkirchen auf gelb. Unser Ziel muss es sein, Einschränkungen so weit wie möglich zu vermeiden. Ich appelliere an alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener, sich an die Hygieneregeln zu halten. Halten Sie Abstand, helfen sie mit, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen!“

Da in der Vergangenheit insbesondere größere Feiergesellschaften lokal maßgeblich zum Infektionsgeschehen beigetragen haben, ist die Stadt an diesem Wochenende verstärkt mit dem Kommunalen Ordnungsdienst in den Veranstaltungsräumen in Gelsenkirchen unterwegs, um auf die Einhaltung der auch derzeit schon geltenden Regeln sowie auf die Pflicht, Gästelisten ordnungsgemäß zu führen, zu achten.

Am gestrigen Freitagabend konnten dabei keine Verstöße festgestellt werden.

Hintergrund:

Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz errechnet sich, in dem alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage addiert werden. Die Summe wird dann durch die Einwohnerzahl der Stadt geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100 000 multipliziert. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 drohen dem öffentlichen Leben in Gelsenkirchen neue, weiterreichende Einschränkungen. Da laut Corona-Schutzverordnung hierbei die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Inzidenz-Werte die ausschlaggebenden sind, die geringfügig von den von den Städten erhobenen Werten abweichen können, wird am Montag auf der Homepage der Stadt nur noch dieser RKI-Wert aufgeführt.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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