Eine erste Bilanz der Bogestra
Vier Wochen 3G in Bus und Bahn

Foto: Stadt Gelsenkirchen

GE. Seit Ende November gilt in ganz Deutschland die 3G-Regelung in Bus und Bahn zusätzlich zur Maskenpflicht. Für die Fahrgäste im ÖPNV bedeutet diese Vorgabe, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

Ausgenommen von der 3G-Regel werden Kinder sowie Schüler aufgrund der regelmäßigen Testungen in den Schulen. Der Schülerausweis gilt in NRW vom 27. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 aufgrund der Ferien jedoch nicht als Testzertifikat.

In den zurückliegenden Wochen kontrollierte die BOGESTRA zum einen mit Hilfe eines externen Dienstleisters die Einhaltung der 3G-Regeln, zum anderen aber auch gemeinsam mit den Ordnungsämtern der bedienten Städte. Dieses Vorgehen wird auch in den kommenden Wochen fortgesetzt.

Kontrolliert wurde stichprobenartig - schließlich sind Kontrollen in einem offenen System wie dem ÖPNV aufgrund der Vielzahl an Haltestellen und dem häufigen Fahrgastwechsel kaum flächendeckend zu realisieren. Impfausweise, Genesungsnachweise sowie Testergebnisse müssen also zum Beispiel nicht beim Einstieg beim Fahrpersonal vorgezeigt werden.

In den zurückliegenden rund vier Wochen seit Einführung der 3G-Regelung sind gemeinsam mit den Partnern mehrere Tausend Fahrgäste im gesamten Betriebsgebiet kontrolliert worden, zu unterschiedlichsten Zeiten und auf diversen Linien – so zum Beispiel auf den Linien 301, 302, 306, 308, U35, 345 und 355.

Dabei erfuhren die Mitarbeitenden einen hohen Zuspruch der Fahrgäste. Nur vereinzelt kam es zu Diskussionen mit Fahrgästen ohne 3G-Nachweis, die unter anderem das Fahrzeug an der nächsten Haltestelle verlassen mussten. Durchschnittlich wurden auf den Linien rund zwei Prozent der Fahrgäste ohne einen 3G-Nachweis angetroffen, die Tendenz ist mit steigendem Bekanntheitsgrad der Vorgaben und zunehmender Impfquote weiter abnehmend.

Autor:

Alina Klos aus Gelsenkirchen

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