Feier durch Kommunalen Ordnungsdienst beendet
Verstöße gegen Coronaschutzbestimmungen

Foto: Hein Kolb

 Am vergangen Samstag hat der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Gelsenkirchen eine Veranstaltung in einem angemieteten Saal eines Restaurants in der Gelsenkirchener Innenstadt mit rund 30 Gästen unmittelbar nach Beginn beendet.
Bei der Veranstaltung war es zu zahlreichen Verstößen gekommen, so wurden die Abstandsregeln und die Maskenpflicht nicht eingehalten. Außerdem standen keine Desinfektionsmittel bereit und die Fenster waren verschlossen – das heißt es wurde nicht gelüftet.

Problematisch war insbesondere, dass die Feier nicht wie nach der Allgemeinverfügung der Stadt Gelsenkirchen vorgesehen vorher beim Gesundheitsamt angemeldet wurde und die Gästelisten, die zur Rückverfolgbarkeit dienen soll, gar nicht oder nur lückenhaft ausgefüllt wurden.

Nachdem die Daten aller Gäste vom KOD nachträglich aufgenommen werden konnten, wurde die Feier für beendet erklärt und die anwesenden Personen verließen die Lokalität.

Nach der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Allgemeinverfügung der Stadt Gelsenkirchen sind private Feierlichkeiten derzeit nun unter Berücksichtigung besonderer Regelungen möglich. Die Bestimmungen orientieren sich am aktuellen Verlauf der Pandemie und werden immer wieder angepasst.

Die Stadt Gelsenkirchen appelliert aus diesem Anlass an die Vermieterinnen und Vermieter der Veranstaltungsräume, die Veranstalterinnen und Veranstalter und die Gäste sich an die Coronaschutzverordnung NRW sowie die jeweils geltende Allgemeinverfügung der Stadt Gelsenkirchen zu halten und bei der Vorbereitung einer Veranstaltung rechtzeitig zu informieren.
Weitere Informationen: www.gelsenkirchen.de/corona.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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