Aus dem Hans-Sachs-Haus
Stadt Gelsenkirchen informiert den Lebensmittel-Einzelhandel: Empfehlungen zum Infektionsschutz
Auf Einladung der Stadt Gelsenkirchen hat heute ein Gespräch der Wirtschaftsförderung mit Vertretern des Lebensmitteleinzelhandels stattgefunden. Der stationäre Einzelhandel hat derzeit einerseits eine gesteigerte Versorgungsfunktion und andererseits eine hohe Verantwortung mit Blick auf den Infektionsschutz. So müssen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen getroffen werden.
Daher wurde ein Katalog von Empfehlungen für den Umgang mit der Corona-Pandemie in den Verkaufsstellen erarbeitet.
Der Lebensmittel-Einzelhandel wurde zudem am heutigen Donnerstag. 19. März. 2020 von der Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen umgehend per Brief über den Katalog und die Handlungsempfehlungen informiert:
Um den Infektionsschutz zu gewährleisten
• sollte die Bildung von Warteschlangen durch eine ausreichende Anzahl von geöffneten Kassen verhindert werden.
• empfiehlt sich im Eingangsbereich eine Steuerung der Zahl der Kunden, um eine Überfüllung der Verkaufsstellen zu vermeiden. Als Faustregel gilt: ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
• sollte durch Hinweisschilder auf eine nach Möglichkeit bargeldlose Bezahlung hingewiesen werden. Bargeldverkehr sollte über Schüsseln abgewickelt werden, um Handkontakt zu vermeiden. Durch Hinweise und Markierungen am Boden sollte auf Abstand zu dem Kassenpersonal sowie zwischen den an der Kasse wartenden Kunden hingewiesen werden.
• empfiehlt sich die Aufstellung einer Plexiglasscheibe zwischen dem Verkaufspersonal und den Kunden.
• sollte nach Möglichkeit das Verkaufspersonal mit Schutzmasken (mindestens nach FFP2-Standard) ausgestattet sein,
• sollten hinreichend Handdesinfektionsmöglichkeiten in den Verkaufsstellen vorgehalten werden.
• sollten nach Möglichkeit den Kunden Desinfektionstücher zur Verfügung gestellt werden, um die Griffe der Einkaufswagen vor Gebrauch zu reinigen. Alternativ kommen Handdesinfektionsmöglichkeiten vor Gebrauch der Einkaufswagen in Betracht.
Um die Kundschaft ausreichend zu informieren
• sollte auf Hinweisschildern kommuniziert werden, dass die Warenversorgung auch künftig gewährleistet sein wird. So sollen Hamsterkäufe vermieden werden.
• sollte ebenfalls auf Hinweisschildern kommuniziert werden, wenn von der aktuell rechtlich gegebenen Möglichkeit der Sonntagsöffnungen nicht Gebrauch gemacht wird.
Bei Fragen steht die Wirtschaftsförderung über die E-Mail Wirtschaftsfoerderung@gelsenkirchen.de zur Verfügung.
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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