Schwerpunktkontrolle: 80 Verstöße gegen die Maskenpflicht
Stadt führt gemeinsam mit Ordnungspartnern weitere Kontrollen durch

Kommunaler Ordnungsdienst Gelsenkirchen | Foto: Stadt Gelsenkirchen
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Die Schwerpunktaktion zur Kontrolle der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr am Dienstag, 25. August, lief kaum eine Viertelstunde, da war der erste Maskenverweigerer bereits erwischt. Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wird mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.Der Kommunale Ordnungsdienst, Einsatzkräfte des Verkehrsunternehmens BOGESTRA kontrollierten von der Polizei unterstützt die Haltestellen sowie die Bus- Straßenbahnlinien rund um das Musiktheater.

Von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr lief hier die Aktion, dann wurde sie zur Haltestelle am Heinrich-König-Platz verlagert. Außerdem fuhren Teams in verschiedenen Bus- und Bahnlinien mit.

Die Bilanz: 80 Ordnungswidrigkeitsverfahren leitete der Kommunale Ordnungsdienst wegen des Verstoßes gegen die Maskenpflicht ein. Fast ebenso hoch war die Zahl der mündlichen Verwarnungen, weil der Mund-Nasen-Schutz an oberirdischen Haltestellen nicht oder nicht korrekt getragen wurde. Wenn zwar eine Maske getragen wird, diese aber nicht auch die Nase bedeckt, ist auch dies ein Verstoß gegen die Maskenpflicht.

Blieb es an den oberirdischen Haltestellen noch zunächst bei dem mahnenden Hinweis, so galt in unterirdischen Stationen sowie in Bus oder Bahn die Linie: Null-Toleranz. Hier führte auch das nicht korrekte Tragen des Mund-Nasen-Schutzes zum Bußgeld von 150 Euro.
Erwischt wurden bei der Schwerpunktaktion auch über 200 Fahrgäste, die ohne Fahrschein unterwegs waren. Darunter waren auch einige, die zudem keinen Mund-Nasen-Schutz trugen. Insgesamt wurden mehr als 3.000 Fahrgäste kontrolliert.

„Noch einmal wird deutlich, dass sich die große Mehrheit an die Corona-Schutzmaßnahmen hält. Umso ärgerlicher ist es, dass wenige die Gesundheit vieler Menschen gefährden können. Das werden wir nicht dulden“, verdeutlicht Hans-Joachim Olbering, Leiter des städtischen Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Die Stadt kündigt weitere Kontrollen gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben und der Polizei an. Wann und wo diese durchgeführt werden, wird hingegen nicht bekannt gegeben. Statt Schwerpunktaktionen durchzuführen, werden im gesamten Stadtgebiet an Haltestellen und in Bussen und Bahnen sowohl die Maskenpflicht als auch die Fahrscheine kontrolliert. Dabei macht der Kommunale Ordnungsdienst noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam, dass auch an den Haltestellen eine Maskenpflicht besteht, die unbedingt einzuhalten ist.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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