Sechs Verstöße gegen die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr
Schwerpunktkontrollen in insgesamt sieben Buslinien und an Haltestellen
Polizei, Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens Vestische Staßenbahnen AG haben am Mittwoch, 2. September, 2020 das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kontrolliert.
Die Bilanz: Sechs Fahrgäste ohne einen Mund-Nasen-Schutz sowie 50 Gefährdeansprachen an den Haltestellen im Bereich des Busbahnhofs Buer wegen des Verstoßes gegen die Maskenpflicht.
Gegen die an den Haltestellen angesprochen Fahrgäste ohne sogenannte Alltagsmaske wurde diesmal noch kein Bußgeld verhängt. Die Verstöße gegen die Maskenpflicht in den Bussen wurden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro geahndet. Hinzu kam jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 28,50 Euro.
Bei der Fahrscheinkontrolle durch die Vestische Straßenbahnen AG wurden 53 Personen ohne Fahrschein ermittelt, was die erwischten Fahrgäste jeweils 60 Euro kostet.
Bei insgesamt 653 kontrollierten Fahrscheinen hatten damit rund acht Prozent der Fahrgäste keinen gültigen Fahrausweis.
Kontrolliert wurde in der Zeit von 13:15 Uhr bis 20:00 Uhr in sieben Buslinien.
Im gesamten Stadtgebiet werden auch künftig weitere Kontrollen unangekündigt durchgeführt. Die Stadt Gelsenkirchen sowie die Verkehrsbetriebe weisen daher noch einmal deutlich darauf hin, dass die Maskenpflicht nicht nur in Bussen und Bahnen gilt, sondern bereits an den Haltestellen.
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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