Regelungen zum Wechselunterricht und zur Kitabetreuung bleiben bestehen
Regelungen zum Wechselunterricht und zur Kitabetreuung bleiben bestehen - Land stimmt dem Antrag der Stadt Dortmund nicht zu

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Die Landesregierung hat dem Antrag der Stadt Dortmund, ab sofort an allen Schulen den Wechselunterricht einzustellen und in Kitas nur noch eine Notbetreuung zuzulassen, nicht zugestimmt. Insbesondere die Rechte von Kindern und Jugendlichen dürfen nicht einseitig aus Infektionsschutzgründen vollständig beschnitten werden.

Die Landesregierung hat dem Antrag der Stadt Dortmund, ab sofort an allen Schulen den Wechselunterricht einzustellen und in Kitas nur noch eine Notbetreuung zuzulassen, nicht zugestimmt. Insbesondere die Rechte von Kindern und Jugendlichen dürfen nicht einseitig aus Infektionsschutzgründen vollständig beschnitten werden. Vielmehr ist es im Rahmen eines Gesamtkonzepts erforderlich, stets zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen in anderen Bereichen ergriffen werden können, bevor eine komplette Schließung von Schulen und Kitas erwogen wird.

Dies hat die Stadt Dortmund in ihrem Antrag erneut nicht getan. Etwaige Beschränkungen im Bildungsbereich wurden nicht in ein Gesamtkonzept eingebettet, wie etwa beim Kreis Düren oder dem Oberbergischen Kreis. Vielmehr sind die vorgeschlagenen einschränkenden Maßnahmen ausschließlich auf die Bereiche beschränkt, die Kinder und Jugendliche betreffen. Eine solch einseitige Betrachtung kann vom Land – auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts sowie des Verfassungsgerichtshofes zu den Coronamaßnahmen – nicht mitgetragen werden.

Die von der Stadt Dortmund beabsichtigten Maßnahmen lassen zudem außer Acht, dass es vielfältige berufliche und familiäre Situationen gibt, denen eine starre Regelung zur Notbetreuung, ausschließlich orientiert an dem beruflichen Hintergrund, nicht gerecht wird. Dies wird auch den besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht. Es muss sichergestellt sein, dass Eltern und Familien nicht alleine gelassen werden.

Die Landesregierung ist sich ihrer besonderen Verantwortung für die Familien, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, die einen großen Beitrag bei den Infektionsschutzmaßnahmen schon haben leisten müssen, bewusst. Daher sind einseitige Maßnahmen zu Lasten dieser Gruppen für die Landesregierung kein verantwortungsvoll gangbarer Weg. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales steht der Stadt Dortmund als Ansprechpartner für die Konzeption einer Allgemeinverfügung mit weitergehenden Schutzmaßnahmen zur Verfügung.

Zudem liegen die in der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung festgeschriebenen Voraussetzungen für Schließungen von Schulen in Dortmund nicht vor. Mit der aktuellen Inzidenz von 92,8 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohner liegt das Infektionsgeschehen in Dortmund unterhalb des Landesdurchschnitts. Das rechtfertigt keine stadtbezogene Ausnahme von den landesweiten Grundsatzentscheidungen zur Öffnung von Kindertageseinrichtungen und zum Wechselunterricht in Schulen.

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales NRW

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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