„Es sind harte Einschränkungen für uns alle“
Oberbürgermeisterin Karin Welge und Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff zum Inkrafttreten der neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes
Gelsenkirchen. Mit dem heutigen Inkrafttreten der Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung gelten auch in Gelsenkirchen ab heute 24. April. 2021. 0:00 Uhr die Regelungen des Gesetzes.
„Wir stehen in unserer Stadt gemeinsam vor weiteren anstrengenden Wochen. Die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger sind massiv und einschneidend, aber laut Einschätzung vieler Experten mit Blick auf die hohe Inzidenz notwendig, um die Gesundheit der Menschen in Gelsenkirchen zu schützen“, sind sich Oberbürgermeisterin Karin Welge und Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff einig. Die Bekämpfung der Pandemie sei „ein Marathonlauf“, bei dem wir hoffentlich bald auf der Zielgerade einbiegen können.
In Gelsenkirchen werden nach dem Wochenende bereits rund 80.000 Impfungen erfolgt sein. Allein am morgigen Samstag sind im Impfzentrum Emscher-Lippe-Halle knapp 1.600 Impfungen geplant – das ist ein neuer Tagesrekord. Zudem werden in Gelsenkirchen laut Ankündigung des Bundes in den kommenden Wochen umfangreiche Impfstofflieferungen erwartet, die das Impfgeschehen weiter deutlich vorantreiben werden.
„Das Gesetz hat der Bund vorgegeben und wir müssen und werden es wie jedes andere Gesetz umsetzen. Genauso wichtig ist aber, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Eigenverantwortung ernst nehmen. Abstand, Hygiene und die Vermeidung von Kontakten – so schwer es uns auch allen fällt – sind weiter die Voraussetzungen für die Eindämmung des Infektionsgeschehens“, so Karin Welge und Luidger Wolterhoff, die beide großes Verständnis für die Sorgen und Müdigkeit der Menschen nach 14 Monaten Pandemie haben: „Es sind harte Einschränkungen für uns alle, die rechtlich durchaus unterschiedlich diskutiert werden können, aber wir haben es selbst in der Hand, nach und nach wieder mehr Freiheiten zu bekommen, wenn die Inzidenzzahl sinkt.“
Für den kommenden Mittwoch haben die Oberbürgermeisterin und der Leiter des Krisenstabes rund 100 Vertreterinnen und Vertreter von Sozialverbänden, caritativen Einrichtungen, aus Wirtschaft und Verwaltung zu einer Videokonferenz eingeladen, um über aktuelle Lage in Gelsenkirchen zu informieren und sich mit den Repräsentantinnen und Repräsentanten über ihre aktuelle Situation auszutauschen. Weitere virtuelle Treffen sind für den Sport- und Kulturbereich geplant.
Alle aktuellen Regelungen, die in Gelsenkirchen ab Mitternacht gelten:
Aktuelle Regelungen: Bundesweite Notbremse
Ab dem 24. April gilt die bundesweite Notbremse, die ab einer Inzidenz von 100 weitreichende Maßnahmen vorsieht. Ab einer Inzidenz von 150 ist zusätzlich Termin-Shopping mit negativem Corona-Test nicht mehr erlaubt. Ab einer Inzidenz von 165 ist in den Schulen nur noch Distanzunterricht zulässig.
Für Gelsenkirchen bedeutet das aktuell:
Es dürfen sich nur Personen eines Haushalts mit maximal einer Person eines weiteren Haushalts treffen
Zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens gelten Ausgangsbeschränkungen (Ausnahmen möglich)
In Schulen ist nur Distanzunterricht erlaubt
Shopping und körpernahe, nicht-medizinische Dienstleistungen mit Termin und negativem Testergebnis (Click & Meet) sind nicht mehr möglich
Friseurbesuche und Fußpflege sind noch mit negativem Testergebnis erlaubt
Museen und ähnliche Einrichtungen müssen schließen
In der ZOOM Erlebniswelt können nur noch die Außenbereiche besucht werden - und dies nur, wenn ein tagesaktuelles negatives Corona-Testergebnis vorliegt
Im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie anderen Beförderungsmitteln (bspw. Taxi) sind FFP2 oder gleichwertige Masken Pflicht
Das Grillen und Picknicken in öffentlichen Parks bleibt weiterhin verboten.
Das Grillverbot gilt an allen öffenltichen Plätzen und Parks, das Picknickverbot an folgenden Bereichen:
Bulmker Park
Nienhauser Busch
Nordsternpark
Stadtgarten
Marina Graf Bismarck
Parkanlage Schloss Berge
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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