Coronavirus (COVID-19)
Neue Einreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen tritt am Montag. 09. November. 2020 in Kraft

Neue Einreisverordnung ab Montag. 09. November. 2020 | Foto: NRW Landesregierung
  • Neue Einreisverordnung ab Montag. 09. November. 2020
  • Foto: NRW Landesregierung
  • hochgeladen von Heinz Kolb (SPD

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Mit einer neuen Einreiseverordnung setzt das Land Nordrhein-Westfalen die Muster-Quarantäneverordnung des Bundes in Landesrecht um. Bund und Länder hatten sich auf gemeinsame Regeln für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten geeinigt. Die neue Einreiseverordnung regelt diese Vorschriften zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten im Rahmen der Corona-Pandemie. Betroffene Reisende sind weiterhin verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt bei Einreise zu informieren und sich umgehend nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Diese kann allerdings nicht mehr durch einen negativen COVID-19-Test vor der Einreise vermieden bzw. durch einen solchen Test sofort nach Einreise beendet werden. Mit der neuen Einreiseverordnung kann nun frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden, durch den die Quarantäne im Fall eines negativen Ergebnisses beendet ist. Die Testung ist für die Betroffenen kostenlos und wird über den Gesundheitsfonds abgerechnet.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die neuen Vorgaben haben zwei große Vorteile: Zum einen bringt uns die fünftägige Frist mehr Sicherheit bei der Feststellung einer möglichen Infektion. Zum anderen hoffe ich, dass diejenigen, die trotz der hohen Infektionszahlen vermeidbare Reisen ins Ausland planen, durch die unvermeidbare mindestens fünftägige Quarantäne von diesen Plänen Abstand nehmen. Wichtig ist auch: In dieser Woche sind die nordrhein-westfälischen Testzentren an den Flughäfen ausgelaufen. Das bedeutet: Betroffene können sich über die üblichen Wege bei niedergelassenen Ärzten oder regionalen Testzentren testen lassen.”

Darüber hinaus wird mit der neuen Verordnung ein digitales Meldesystem zur Beschleunigung des Meldeverfahrens ab dem 9. November verbindlich eingeführt. Reisende haben sich dazu vor der Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Diese Daten werden dann ihrem Gesundheitsamt zur Verfügung stehen.

Minister Laumann: „Ich rate allerdings: Sehen Sie von nicht dringend notwendigen Reisen – auch im Inland – ab. Oberstes Ziel ist es, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen. Das können wir aber nur gemeinsam. Das erfordert Disziplin und Durchhaltevermögen, aber zum Schluss werden wir dadurch mit Freiheiten belohnt, die wir uns im Moment nicht leisten können”, betont Minister Laumann.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

36 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.