Aktuell 4.608 Corona-Infektionen im Regierungsbezirk Münster
Münster. Entsprechend den der Bezirksregierung Münster vorliegenden Meldungen aus den Kreisen und Städten stellt sich die Lage wie folgt dar:
Coronavirus: Aktueller Stand für den Regierungsbezirk Münster Stand: 20.04.2020, 13:25 Uhr
Für den Regierungsbezirk Münster wurden 3.086 Gesundete und 123 Verstorbene gemeldet.
4.608 Infektionen
Das entspricht einem Anstieg von -1,89 % zum Vortag. Die Zahlen in Klammern entsprechen den Zahlen vom Vortag.
Bottrop Infizierte 112 (113), Verstorbene 5, Genesene 56
Borken Infizierte 835 (839), Verstorbene 26, Genesene 588
Coesfeld Infizierte 474 (480), Verstorbene 16, Genesene 334
Gelsenkirchen Infizierte 246 (279), Verstorbene 8, Genesene 139
Münster Infizierte 610 (633), Verstorbene 8, Genesene 503
Recklinghausen Infizierte 814 (849), Verstorbene 10, Genesene 552
Steinfurt Infizierte 1.096 (1.077), Verstorbene 43, Genesene 603
Warendorf Infizierte 421 (427), Verstorbene 7, Genesene 311
Hinweis zur Erhebung der Zahlen
Zum 20.04.2020 wurde das Meldegeschehen in NRW vereinheitlicht. Es werden nunmehr nur noch Meldungen gem. § 11 Infektionsschutzgesetz berücksichtigt.
Aus diesem Grund kommt es zu Abweichungen in den Zahlen der gemeldeten Infektionen und Verstorbenen zu den bisher genannten Zahlen zum Vortag.
Aufgrund neuer Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und einer landesweiten Vereinheitlichung der Corona-Meldewege in Nordrhein-Westfalen kommt es im heutigen Lagebericht einmalig zu einer Zahlenabweichung: So zählt der aktuelle Lagebericht 3 Corona-Tote weniger als bisher angegeben, bei den Infektionen beträgt die Abweichung 89 Fälle.
Zur Erklärung: Bisher wurden die Zahlen dem Krisenstab der Bezirksregierung von den Krisenstäben der Kreise und kreisfreien Städte nach aktueller Lage übermittelt. Nun erhält die Bezirksregierung – wie auch das Robert-Koch-Institut – die Zahlen direkt von den Kreisgesundheitsämtern.
In der Statistik des RKI werden nur COVID-19-Todesfälle gezählt, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Derzeit werden sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“), von der RKI-Statistik erfasst. Verstorbene, bei denen der Verdacht besteht, dass sie an COVID-19 verstorben sein könnten, können auch post-mortem auf das Virus untersucht werden.
Auch bei den Infektionen werden vom RKI nur Fälle gezählt, bei denen eine labordiagnostische Bestätigung der Infektion vorliegt. Bislang wurden auch Fälle ohne eine solche Bestätigung aufgrund epidemiologischer Arzt-Diagnosen mitgezählt. Aus der neuen laborgestützten Zählweise ergibt sich somit ein realistischeres Bild der Lage.
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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