Blindgängerverdacht in der Hohenstaufenallee
Mögliche Entschärfung - Evakuierung des Umfelds bis 16. April 15 Uhr

Mögliche Entschärfung - Evakuierung des Umfelds bis 16. April 15:00 Uhr | Foto: Stadt Gelsenkirchen
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Bei den Renaturierungsarbeiten am Sellmannsbach ist im Bereich der Hohenstaufenallee in Bulmke-Hüllen bei einer Sondierung vermutlich ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt worden. Der Fundort muss nun aufgegraben werden, um den Bombentyp zu bestimmen. Außerdem wird geprüft, ob der Zünder noch vorhanden ist. Ob es sich tatsächlich um eine zündfähige Bombe handelt wird vermutlich morgen am Mittag feststehen.

Sollte es sich um ein zündfähiges Kampfmittel handeln wird je nach Typ, 250 kg oder 500 kg Fliegerbombe eine Evakuierung im Umkreis von rund 250 oder 500 Metern notwendig. Davon wären dann etwa 1600 bis 7000 Bewohnerinnen und Bewohner betroffen.

Der Bereich muss dann voraussichtlich bis 15 Uhr für die Dauer der Entschärfung verlassen werden. Im Zuge dessen werden weiterhin zahlreiche Straßen und Zuwegungen gesperrt. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden durch Flugblätter und die Medien informiert.

Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen und somit keine Evakuierung notwendig sein, wird ein Lautsprecherfahrzeug hierüber informieren. Alle Informationen werden auch im Internet unter www.gelsenkirchen.de veröffentlicht.

Für Personen, die keine andere Aufenthaltsmöglichkeit haben, stehen ab 14 Uhr Räumlichkeiten des Ricarda-Huch-Gymnasiums an der Schultestraße 50, 45888 Gelsenkirchen zur Verfügung.

Über die Aufhebung der Evakuierung und der Absperrungen wird zeitnah über die sozialen Medien und die städtische Internetseite informiert.

Personen, die körperlich eingeschränkt sein, können auf Wunsch durch einen Hilfsdienst transportiert werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Rufnummer: +49 (209) 19222. Hierbei ist die Angabe, ob ein Transport liegend oder sitzend notwendig ist oder ob lediglich eine Mobilitätseinschränkung vorliegt, wichtig.

Die Stadt bittet die Nachbarschaft, hör- und sehbehinderte Personen im Umfeld zu informieren. Eventuell kann es auch hilfreich sein, bevorstehenden Besuch zu informieren.

Alle sich im Bereich befindlichen Schulen und Kindertagesstätten werden ebenfalls evakuiert. Eltern sollten bedenken, dass von der Schule zurückkehrende Kinder den Evakuierungsbereich während der Evakuierung ebenfalls nicht betreten dürfen.

Für weitere Fragen stehen unter der Rufnummer +49 (209) 169-3000 Mitarbeitende des Referats Öffentliche Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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