Bergmannsheil Gelsenkirchen
Maskenpflicht gilt nur noch für Besucher und ambulante Patienten

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Maskenpflicht gilt nur noch für Besucher und ambulante Patienten | Foto: Bergmannsheil Gelsenkirchen
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    Maskenpflicht gilt nur noch für Besucher und ambulante Patienten
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Drei Jahre lang haben strenge Hygieneregeln in den Kliniken die Ausbreitung des Corona-Virus weitestgehend verhindert und damit allen Personen – vor allem den vulnerablen Patientengruppen – einen größtmöglichen Schutz gegeben.

Mit der neuen landesweiten Corona-Schutzverordnung treten ab 01. März 2023 neue Corona-Regeln für den Besuch und den Aufenthalt im Krankenhaus in Kraft. Für die Kliniken der Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH gilt ab Mittwoch, 01. März 2023:

• Besucher und ambulante Patienten tragen weiterhin eine FFP2-Maske. Stationäre Patienten sowie die Klinikmitarbeitenden sind von der Maskenpflicht befreit.

• Darüber hinaus läuft die Testpflicht für nahezu alle Personen im Krankenhaus aus. Es ist für Besucher kein vorheriger Test vor Betreten des Hauses mehr nötig.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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