Die Stadt liegt über dem kritischen Inzidenzwert
Krisenstab beschließt Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen

Karin Welge Leiterin des Krisenstabes | Foto: Karin Welge
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In Gelsenkirchen liegt der 7-Tage-Inzidenzwert seit diesem Dienstag (13. Oktober) mit 58,9 zum ersten Mal über der kritischen Marke von 50. In diesen Fällen hat das Land NRW per Erlass am Montagabend einen Mindestrahmen von Maßnahmen vorgegeben. Bereits zuvor am Mittag hatte der Gelsenkirchener Krisenstab über die Lage beraten. Folgende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens gelten nun ab Mittwoch 14.Oktober  in Gelsenkirchen:

1. Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus unterschiedlichen                     Haushalten treffen.

2. Private Feiern im öffentlichen Raum werden auf maximal 25 Personen beschränkt.

3. Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen im Innenbereich und mit mehr als 500 Personen              im Außenbereich sind generell untersagt.

4. Bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen gilt auch an Sitz- und Stehplätzen eine Maskenpflicht. Ebenso gilt diese für Zuschauer bei Sportveranstaltungen auf den Sitz- und Stehplätzen. Zudem ist die zulässige Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt.
Der Mindestrahmen des Landes NRW sieht ferner vor, dass für gastronomische Einrichtungen reduzierte Öffnungszeiten und ein zeitlich entsprechendes Verbot für den Verkauf alkoholischer Getränke erlassen werden soll. Konkret sind diese Beschränkungen im Erlass des Landes nicht definiert. Daher wird der Krisenstab erst in Abstimmung mit den Beteiligten (Land NRW, Landeszentrum für Gesundheit, Bezirksregierung Münster) die in Gelsenkirchen geltenden Öffnungszeiten für gastronomische Einrichtungen und das Verkaufsverbot für Alkohol festlegen.
„Wir können sehr genau nachverfolgen, dass die weit überwiegende Anzahl der positiven Fälle in unserer Stadt ihre Ursache in privaten Zusammenkünften und Feiern hat. Daher haben wir uns ausschließlich für Maßnahmen in diesem Mindestrahmen entschieden“, betont

Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff. So solle möglichst effektiv das Infektionsgeschehen eingedämmt, aber die Einschränkungen für die Menschen gering gehalten werden. Andere Maßnahmen (Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, Schulen oder in den Einkaufsstraßen) sollen derzeit nicht angeordnet werden.

Wie bereits beim Erreichen der 35er-Inizidenzschwelle sind in Gelsenkkirchen private Feiergesellschaften für die Infektionsketten ursächlich. „Ich möchte noch einmal dringend appellieren, auch über Feiern in der eigenen Wohnung genau nachzudenken, denn aus diesem Umfeld haben wir ebenfalls eine steigende Zahl an Fällen“, so Klaus Mika, Leiter des Referats Gesundheit. Einkaufsstraßen oder auch die Gastronomie seien derzeit keine Auslöser von Infektionsketten. „Aus diesem Grund hat der Krisenstab zurzeit keine Einschränkungen der Gastronomie festgelegt“, betont Luidger Wolterhoff. „Darüber sprechen wir im Abstimmungsverfahren mit dem Land. Die Gelsenkirchener Regelungen werden dann gegebenenfalls noch einmal angepasst.“

Neues Verfahren bei Quarantänen in Schulklassen nach den Herbstferien

Auch wenn in den vergangenen Wochen zahlreiche Quarantänen in Schulen notwendig waren, entstanden hier bisher keine „Hotspots“. In Klassen ist es bisher nicht zu neuen Infektionsketten gekommen. Nach den Herbstferien werden deshalb bei auftretenden Einzelfällen Quarantänen auf die direkten Kontakte der Infizierten begrenzt, wenn diese klar identifiziert werden können. Nach Ansicht des Gesundheitsdezernenten und des Gesundheitsamtsleiters könne so der Infektionsschutz weiter gut gewährleistet und zugleich die Einschränkung für den Schulbetrieb begrenzt werden.
Unterstützung durch Bundeswehr und Ärzte im Ruhestand

Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen greift die Stadt Gelsenkirchen zudem auf die Hilfe der Bundeswehr zurück. Am gestrigen Montag sind bereits fünf Soldatinnen und Soldaten in Gelsenkirchen eingetroffen, die das Gesundheitsamt bei der Verfolgung von Infektionsketten unterstützen. „Ich bin dankbar für die Hilfe. Um die Unterstützung weiterer Bundeswehrangehörige haben wir heute gebeten“, so Luidger Wolterhoff.

Gesundheitsämter in ganz Deutschland können grundsätzlich von der Bundeswehr mit dem Schlüssel „Ein Soldat auf 20.000 Einwohner“ unterstützt werden. Der Einsatz soll einige Wochen dauern. Darüber hinaus freut sich der Gesundheitsdezernent, dass sich fünf Ärzte im Ruhestand angeboten haben, das Gesundheitsamt bei der Infektionseindämmung zu unterstützen.

„Auch wenn die Pandemie schon über ein halbes Jahr dauert, müssen wir uns alle weiter an geltenden Regeln halten. Die kommenden Wochen werden ganz entscheidend sein. Mit dem Virus ist nicht zu spaßen. Das zeigt nicht zuletzt, die gestiegene Zahl von Menschen, die derzeit im Krankenhaus behandelt werden“, so Luidger Wolterhoff.

So lag die Zahl der Patienten in vielen Wochen im Sommer häufig im einstelligen Bereich; inzwischen sind es bereits über 20 Fälle.

Hintergrund: Die Allgemeinverfügung zur Regelung der neuen Maßnahmen tritt am morgigen Mittwoch (14. Oktober) in Kraft. Sie wird erst wieder aufgehoben, wenn der Inzidenzwert an sieben aufeinander folgenden Tagen unter 50 liegt.

Das Land NRW hat in seinem Erlass vom Montagabend zudem die Schutzmaßnahmen für die Inzidenzschwellenwert 35 verschärft. Demnach gilt auch hier eine Maskenpflicht für Konzerte, Aufführungen, Versammlungen und Sportveranstaltungen an Sitz- und Stehplätzen. Außerdem sind bei Überschreiten des Wertes Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen generell verboten.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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