Für private Feiern gilt an diesem Wochenende: Geimpft, genesen oder getestet
Geplante Feiern sind in Gelsenkirchen trotz Inzidenzstufe 2 möglich – Schutzkonzept beachten

Ab Montag sind solche Feiern dann für Menschen ohne Impfschutz oder überstandener Erkrankung nur noch mit einem PCR-Test möglich. | Foto: Archivbild Heinz Kolb
  • Ab Montag sind solche Feiern dann für Menschen ohne Impfschutz oder überstandener Erkrankung nur noch mit einem PCR-Test möglich.
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Gelsenkirchen. Die Stadt Gelsenkirchen erreicht am morgigen Samstag wieder die Inzidenzstufe 2. Das hat zur Folge, dass private Feiern mit Tanz, so genannte „Partys“ (beispielsweise Hochzeitsfeiern) nach § 18 Absatz IV CoronaSchVO nicht mehr zulässig sind. Allerdings hat das NRW-Gesundheitsministerium mit Wirkung von gestern über einen Erlass mitgeteilt, dass entsprechende Veranstaltungen über eine Ausnahmeregelung an diesem Wochenende noch zulässig sind.
Das Gelsenkirchener Gesundheitsamt akzeptiert daher für das Wochenende alle privaten Veranstaltungen in den festgelegten Größenordnungen nach den 3G-Regelungen geimpft, genesen oder getestet. Hierbei reicht wegen der Kürze der Zeit ein normaler Bürgertest (Schnelltest).

Ab Montag sind solche Feiern dann für Menschen ohne Impfschutz oder überstandener Erkrankung nur noch mit einem PCR-Test möglich.

Dieser Test muss auf eigene Kosten durchgeführt werden. Entsprechende Testangebote sind im Internet zu finden.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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