Keine Verstöße gegen das Alkoholverkaufsverbot festgestellt
Gemeinsame Kontrollen von Polizei, Kommunalem Ordnungsdienst und Gewerbeaufsicht mit positivem Ergebnis

Gelsenkirchen. Am zurückliegenden Wochenende kontrollierte die Gewerbeaufsicht gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) und der Polizei die Einhaltung des geltenden Alkoholverkaufsverbots. Bei Kontrollen von rund 20 Gewerbebetrieben, darunter diverse Tankstellen und Trinkhallen, mussten erfreulicherweise keine Verstöße festgestellt werden. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist im gesamten Stadtgebiet in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr untersagt.

„Das Verkaufsverbot ist nur ein Baustein, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen. Dass die Kontrollen am Wochenende beanstandungslos verliefen ist das Ergebnis vorbildlichen Verhaltens der Gewerbetreibenden“, betont Hans-Joachim Olbering, Leiter des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung. „Es sei allerdings wichtig, dass die aktuell geltenden Regelungen weiterhin befolgt werden und niemand nachlässig wird“, so der Referatsleiter weiter und stellt weitere Kontrollen in Aussicht.

Während ihrer Kontrollen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungspartner nicht immer gleich als solche zu erkennen. Die Einsätze erfolgen auch in Zivilkleidung und ohne vorherige Ankündigung. Bei einem Verstoß droht Betriebsverantwortlichen ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Deshalb sollten sich Gewerbetreibende an das Verkaufsverbot halten und Betriebszugehörige entsprechend sensibilisieren.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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