Diakoniewerk Gelsenkirchen
Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer - Pfändungsschutzkonto

Foto: Diakonie Gelsenkirchen

  • Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer - Pfändungsschutzkonto

Der Fachbereich Rechtliche Betreuung der Beratungsdienste des Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid bietet ein kostenloses Beratungs- und Fortbildungsangebot für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte. Das nächste Seminar findet am 19.Oktober. 2023 zu dem Thema „Das Pfändungsschutzkonto“ statt. Der Fachbereich Rechtliche Betreuungen hat zu diesem Thema einen Gastreferenten aus der Schuldnerberatung eingeladen, um über die entsprechenden Grundlagen zu informieren. Im Anschluss an das Seminar gibt es die Möglichkeit zur Klärung weiterer persönlicher Fragestellungen und eines Erfahrungsaustausches.

Gesetzlich betreute Menschen geraten – wie alle anderen Menschen auch – nicht selten in verschiedenste Verschuldungssituationen. Aufgabe gesetzlicher Betreuer ist es dann Regelungen zu treffen, um den von ihnen betreuten Menschen trotzdem ein geregeltes Einkommen zu sichern. Eine Möglichkeit bietet hierzu unter anderem das Pfändungsschutzkonto bei einer Bank.

Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtlich rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
Zeit: 19.Oktober. 2023 von 15:00 bis 17:00 Uhr
Ort: Diakoniewerk Gelsenkirchen
Beratungsdienste
Munckelstraße 32
45879 Gelsenkirchen
Sitzungsraum 3. OG
Anmeldung: Eine telefonische Anmeldung unter 0209 160-9103 ist erforderlich.

Angebot für ehrenamtliche Betreuungspersonen

Neben speziellen Seminaren gibt es eine regelmäßige offene Sprechstunde (dienstags 10:00 bis 12:00 Uhr) und Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung. Das Team aus Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern berät und informiert zu den Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sie begleiten bei der Betreuungsübernahme, unterstützen beim Umgang mit Behörden und bieten einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen ehrenamtlich Betreuenden.

Darüber hinaus hilft das Team bei der Beantragung der jährlichen Aufwandspauschale. Diese liegt zurzeit bei 399,00 Euro.

Wer kann Betreuerin oder Betreuer werden?

Betreuerin oder Betreuer kann werden, wer volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig ist und Menschen mit all ihren Bedürfnissen annehmen und unterstützen kann. Die Person sollte außerdem über eine gewisse Lebenserfahrung verfügen und muss bereit sein, sich für andere Menschen einzusetzen, Verantwortung zu übernehmen und etwas Zeit zu investieren.
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Betreuerinnen und Betreuer kommen zum Einsatz, wenn die Betroffenen selbst nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten selbst zu klären. Dazu zählen Vermögens- und Behördenangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge oder Aufenthaltsbestimmungsfragen.

Die Betreuenden müssen die Wünsche und das Recht auf Selbstbestimmung der betreuten Personen achten.

[/sup]Über die Beratungsdienste im Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid
Die Beratungsdienste im Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid bieten in 17 Fachdiensten eine kompetente und auf unterschiedliche Bedarfe angepasste Beratung. „Tue deinen Mund auf für die Stummen“ – diesem biblischen Auftrag und dem darüber hinausgehenden Handeln fühlen sich die Beratungsdienste verpflichtet. Sie unterstützen Menschen in verschiedenen Lebenskrisen, die z. B. durch Krankheit, Verschuldung oder Erziehungsaufgaben entstanden sind. Die kostenlosen Hilfestellungen richten sich an alle Menschen, unabhängig von Nationalität, Religion, Herkunft und Alter.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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