Diakonie Gelsenkirchen
Fortbildungsseminar für ehrenamtlich rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

Fortbildungsseminar für ehrenamtlich rechtliche Betreuerinnen und Betreuer | Foto: Diakonie
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Gelsenkirchen. Der Fachbereich Rechtliche Betreuungen der Beratungsdienste des Diakoniewerks Gelsenkirchen und Wattenscheid bietet ein kostenfreies Beratungsangebot für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte. Zum Angebot gehören regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Themen.

Das nächste Seminar findet am Mittwoch den 29.März.2023 zum Thema „Das ambulant betreute Wohnen für psychisch erkrankte Menschen“. Im Anschluss an die Einführungsveranstaltung gibt es die Möglichkeit zur Klärung weiterer persönlicher Fragestellungen und eines Erfahrungsaustausches zwischen den ehrenamtlichen Betreuern.

Fortbildungsseminar für ehrenamtlich rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
Zeit: 29. März. 2023, 15:00 bis 17:00 Uhr
Ort: Diakoniewerk Gelsenkirchen
Beratungsdienste
Munckelstr. 32
45879 Gelsenkirchen
Sitzungsraum 3. OG

Anmeldung: telefonische Anmeldung unter 0209 160-9103 ist erforderlich
Angebot für ehrenamtliche Betreuungspersonen. Neben speziellen Seminaren gibt es eine regelmäßige offene Sprechstunde (dienstags 10:00 bis 12:00 Uhr) und Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung.

Das Team aus Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern berät und informiert zu den Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sie begleiten bei der Betreuungsübernahme, unterstützen beim Umgang mit Behörden und bieten einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen ehrenamtlich Betreuenden.

Darüber hinaus hilft das Team bei der Beantragung der jährlichen Aufwandspauschale. Diese liegt zurzeit bei 399,00 Euro.

Wer kann Betreuerin oder Betreuer werden?

Betreuerin oder Betreuer kann werden, wer volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig ist und Menschen mit all ihren Bedürfnissen annehmen und unterstützen kann.

Die Person sollte außerdem über eine gewisse Lebenserfahrung verfügen und muss bereit sein, sich für andere Menschen einzusetzen, Verantwortung zu übernehmen und etwas Zeit zu investieren.
Betreuerinnen und Betreuer kommen zum Einsatz, wenn die Betroffenen selbst nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten selbst zu klären. Dazu zählen Vermögens- und Behördenan-gelegenheiten, Gesundheitsfürsorge oder Aufenthaltsbestimmungsfragen. Die Betreuenden müssen die Wünsche und das Recht auf Selbstbestimmung der betreuten Personen achten.

Über die Beratungsdienste
Die Beratungsdienste bieten in 17 Fachdiensten eine kompetente und auf unterschiedliche Bedarfe angepasste Beratung. „Tue deinen Mund auf für die Stummen“ – diesem biblischen Auftrag und dem darüber hinausgehenden Handeln fühlen sich die Beratungsdienste verpflichtet. Sie unterstützen Menschen in verschiedenen Lebenskrisen, die z. B. durch Krankheit, Verschuldung oder Erziehungsaufgaben entstanden sind. Die kostenlosen Hilfestellungen richten sich an alle Menschen, unabhängig von Nationalität, Religion, Herkunft und Alter. Mehr Informationen unter beratungsdienste.meinediakonie.de.

Autor:

Heinz Jochem aus Gelsenkirchen

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