Interventionsteam überprüft zwei Häuser
Ermittler finden Mängel – Zahlreiche Verstöße gegen Park- und Halteverbote

Kommunaler Ordnungsdienst | Foto: Heinz Kolb

 Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen hat nach Hinweisen aus der Bevölkerung und aufgrund eigener Erkenntnisse am Donnerstag. 17. September 2020 zwei Häuser in der Röhrenstraße und ein Haus an der Bochumer Straße überprüft.

Das gemischte Team aus Kommunalem Ordnungsdienst (KOD), Baubehörde und Wohnungsaufsicht, Arbeitsverwaltung, Polizei, Stromversorger und Sprachmittlern führte dabei umfangreiche Kontrollen durch.

Von insgesamt 76 gemeldeten Personen wurden 51 angetroffen.

Wegen vier Meldeversäumnissen werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Von Amtswegen werden 19 Personen abgemeldet.

In einem Objekt in der Röhrenstraße wurden illegale Verkabelungen sowie defekte Fensterscheiben im Erdgeschoß festgestellt. Die Verglasung im Treppenhaus war beschädigt.

Gegen zwei Personen wird wegen Sozialleistungsmissbrauch ermittelt.

Im Nachbarhaus wurden Feuchtigkeitsschäden festgestellt. Im Kellergeschoss wurden durch die ELE illegale Verkabelungen zurückgebaut.

Wegen unzulässiger Ausbauten in beiden Häusern werden für vier Wohnungen Nutzungsuntersagungen eingeleitet. Aufgrund von Energierückständen wurden durch die ELE zwei Stromzähler gesperrt.

In dem Haus an der Bochumer Straße wurden im Hausflur Mängel (fehlender Türgriff) festgestellt. Wegen Energierückständen wurde ein Stromzähler ausgebaut. Gegen eine Person wird wegen Sozialleistungsmissbrauch (Nichtanmeldung einer Erwerbstätigkeit) ermittelt.

Der Verkehrsüberwachungsdienst hat im unmittelbaren Umfeld aller Gebäude 21 Verwarnungen wegen Park- und Halteverstößen sowie zwei Verwarnungen wegen fehlender oder falscher Umweltplaketten ausgesprochen. In vier Fällen wurden Fahrzeuge wegen verkehrsbehindernden Parkens abgeschleppt. Wegen des Abstellens von Fahrzeugen ohne Kennzeichen werden gegen zwei Bewohner der Röhrenstraße Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die Polizei Gelsenkirchen unterstützte die Maßnahmen mit Kontrollen des fließenden Verkehrs und konnten im Umfeld der Objekte sieben Verstöße gegen die Anschnallpflicht, zwei Fälle von Überschreitungen der Termine zur Hauptuntersuchung sowie zwei Verstöße gegen die Sicherungspflicht von Kindern feststellen.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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