Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Ehrenamtliches Engagement für die Wahlen
Für den Einsatz in den Wahlvorständen sucht das Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl am Sonntag, 26. Mai 2019.
Falls Sie Interesse an einer solchen Tätigkeit haben, setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt über das Kontaktformular in Verbindung.
KONTAKTFORMULAR
Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Bei 173 Wahlbezirken und 47 Briefwahlbezirken in Gelsenkirchen werden ca. 1.600 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahlvorständen benötigt.
Die Wahlvorstände treffen sich am Wahlsonntag um 7:30 Uhr im Wahlraum des jeweiligen Wahlbezirks.
Während der Wahlzeit kennzeichnen die Mitglieder des Wahlvorstandes im Wählerverzeichnis die Wählerinnen und Wähler, damit jede bzw. jeder Wahlberechtigte nur einmal wählen kann.
Ab 18 Uhr zählt der Wahlvorstand die abgegebenen Stimmen aus.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €.
Diese ehrenamtliche Tätigkeit können alle bei der Europawahl
wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger übernehmen. Wahlberechtigt ist, wer am Wahlsonntag
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
das 18. Lebensjahr vollendet hat,
Mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Auch die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) sind wahlberechtigt. Sie können entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder in ihrem Herkunftsland an der Europawahl teilnehmen.
Weiter Information:
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Jessie Hubrich
Telefon 0209/169-6806
wahlamt@gelsenkirchen.de
Quelle: Stadt Gelsenkirchen.
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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