Fragen in der Schwangerschaft?
Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid bietet kostenlose Beratung und Unterstützung

Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid bietet kostenlose Beratung und Unterstützung | Foto: Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid
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Eine Schwangerschaft wirft häufig viele Fragen auf. Vor allem, wenn sich die Frau oder die Familie in einer finanziellen Notsituation befindet und Unterstützung bei der Klärung ihrer Situation und Lebensperspektive braucht.

Für alle Fragen und Sorgen bietet die evangelische Beratungsstelle für Ehe- und Lebensfragen des Diakoniewerks Gelsenkirchen und Wattenscheid in Gelsenkirchen Buer Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungen an. Neben der Beratung in Buer werden ab dem 5. Juli zusätzlich immer dienstags Termine in der Munckelstraße 32 angeboten. Interessierte müssen sich vorab telefonisch unter der Rufnummer 0209 37344 anmelden. Sprechzeiten dort sind von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Kostenlose Unterstützung für Schwangere

Schwangerschaft und Geburt eines Kindes bereichern das Leben um neue Aufgaben. Von der Hebammensuche, Informationen zur Geburt über Antragstellung z. B. für Kindergeld bis zur Suche nach einem Kitaplatz unterstützt und berät die Schwangerschaftsberatung Frauen bei allen aufkommenden Themen. Zudem gibt das Diakoniewerk als eine von drei Vergabestellen in Gelsenkirchen Gelder aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ aus. Dieses können Frauen in finanziellen Notlagen u.a. für Erstausstattung oder Schwangerschaftsbekleidung beantragen.

Die Beratungsstelle betreut außerdem den Verhütungsmittelfonds der Stadt Gelsenkirchen. Darüber können Menschen in Notsituationen bis zu 80 % Zuschüsse für ein ärztlich verordnetes Verhütungsmittel erhalten. Für Menschen mit Fluchthintergrund können aus Landesmitteln die Kosten für Verhütungsmittel sogar vollständig übernommen werden.

Schwangerschaftskonfliktberatung für Schwangerschafts-Abbrüche

Eine Schwangerschaft löst nicht immer nur Glück und Freude aus, sondern auch Ängste und Unsicherheiten, die die Zukunft betreffen. Wer schwanger ist und sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, ist in Deutschland dazu verpflichtet, eine Schwangerschaftskonfliktberatung wahrzunehmen. Die evangelische Beratungsstelle für Ehe- und Lebensfragen ist staatlich anerkannt, sodass die Mitarbeitenden berechtigt sind, im Anschluss eine Beratungsbescheinigung gemäß §219 StGB auszustellen. Diese Bescheinigung ist nötig, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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