Bundestag beschließt „Familienentlastungsgesetz“
Das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge werden zum 01. Januar 2021 angehoben.

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Der Bundestag am Donnerstag. 29. Oktober. 2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Demnach steigt das Kindergeld um 15,00 Euro pro Kind und Monat. Zusätzlich dazu werden der steuerliche Grundfreibetrag und die übrigen tarifsteuerlichen Eckwerte der Einkommensteuer schrittweise erhöht.

Der Sozialverband VdK begrüßt es grundsätzlich, Familien weiter zu fördern und steuerlich zu entlasten. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert allerdings, dass Familien mit hohem Einkommen bei der Besteuerung weiterhin bevorteilt werden:
„Reiche Eltern können die Kinderfreibeträge nutzen. Sie sind dadurch im Vorteil im Vergleich zu Eltern, die nur ein geringes Einkommen haben. Diese Ungerechtigkeit hätte der Gesetzgeber beseitigen müssen. Ungerecht bleibt auch die Tatsache, dass Familien mit Grundsicherungsbezug weder von der Erhöhung des Kindergeldes noch von der Erhöhung der Kinderfreibeträge profitieren werden, da das Kindergeld direkt mit der Grundsicherung verrechnet wird. Die Kinderregelsätze der Grundsicherung stellen keine ausreichende Absicherung von Kindern dar. Auch Alleinerziehende werden von den Gesetzesmaßnahmen wenig profitieren, da das Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird.“

Bentele hält zudem die vorgesehene Erhöhung der steuerlichen Grundfreibeträge für zu niedrig. Diese müssten deutlich stärker angehoben werden, um das soziokulturelle Existenzminimum abzudecken. Der Sozialverband VdK fordert eine Anhebung des Grundfreibetrags auf mindestens 12.600 Euro. Nur so kann garantiert werden, dass beispielsweise geringe Renten nicht besteuert werden.

Quelle: VDK

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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