Aktuell 5.424 Corona-Infektionen im Regierungsbezirk Münster
Coronavirus: Aktueller Stand für den Regierungsbezirk Münster Stand: 05.05.2020, um 12:10 Uhr

Kein neuer  Corona Fall in Gelsenkirchen | Foto: © Bezirksregierung Münster
  • Kein neuer Corona Fall in Gelsenkirchen
  • Foto: © Bezirksregierung Münster
  • hochgeladen von Heinz Kolb (SPD

Münster. Entsprechend den der Bezirksregierung Münster vorliegenden Meldungen aus den Kreisen und Städten stellt sich die Lage wie folgt dar:

Für den Regierungsbezirk Münster wurden 4.389 Genesene und 198 Verstorbene gemeldet.
5.424 Infektionen

Das entspricht einem Anstieg von 0,97 % zur vorherigen Meldung. Die Zahlen in Klammern entsprechen den Zahlen vom Vortag.

Stadt Bottrop: Infizierte 168 (155), Verstorbene 6 (6), Genesene 111 (106)
Kreis Borken: Infizierte 893 (891), Verstorbene 37 (37), Genesene 752 (745)
Kreis Coesfeld: Infizierte 547 (541), Verstorbene 23 (23), Genesene 426 (424)
Stadt Gelsenkirchen: Infizierte 342 (342), Verstorbene 11 (11), Genesene 246 (235)
Stadt Münster: Infizierte 633 (632), Verstorbene 13 (13), Genesene 599 (586)
Kreis Recklinghausen: Infizierte 1.116 (1.091), Verstorbene 26 (24), Genesene 876 (853)
Kreis Steinfurt: Infizierte 1.254 (1.249), Verstorbene 69 (65), Genesene 984 (966)
Kreis Warendorf: Infizierte 471 (471), Verstorbene 13 (13), Genesene 395 (394)

Der Krisenstab der Bezirksregierung erstellt entsprechend der Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) werktäglich Lageberichte zur Corona-Pandemie im Regierungsbezirk Münster. Entsprechend werden an Sonn- und Feiertagen keine Lageberichte und Zahlen vermeldet.

Ebenfalls entsprechend der Weisung des MAGS werden die Zahlen zu bestätigten Infektionsfällen und Verstorbenen vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) übernommen. Meldestand dieser Zahlen, die auch das Robert-Koch-Institut verwendet, ist jeweils 0 Uhr.

Als bestätigte Infektionsfälle werden vom LZG ausschließlich Fälle gezählt, für die eine labortechnische Bestätigung vorliegt. Bei den Verstorbenen zählt das LZG sowohl Todesfälle, bei denen eine COVID-19-Erkrankung todesursächlich ist, als auch Todesfälle „mit Corona“. Dort, wo örtliche Pressestellen von diesen offiziellen Vorgaben abweichende Zählweisen und Meldezeiten verwenden, kann es entsprechend zu abweichenden Zahlen kommen.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

36 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.