Bewohnerparkausweise sollten rechtzeitig verlängert werden
Corana-Pandemie und technische Probleme führen zu Verzögerungen
Die Stadt bittet darum, Bewohnerparkausweise rechtzeitig zu verlängern beziehungsweise zu beantragen. Aufgrund der Corona-Pandemie kann es beim Bürgerservice zu Verzögerungen kommen. Hinzu kommt, dass es aufgrund eines technischen Fehlers derzeit nicht möglich ist, den Bewohnerparkausweis zu Hause selbst auszudrucken. Es ist aber weiterhin möglich, unter www.gelsenkirchen.de/buergerserviceeinen Antrag auch online zu stellen.
Um Verwarnungsgelder zu vermeiden, genügt es derzeit, neben den abgelaufenen Bewohnerparkausweis einen Nachweis sichtbar im Fahrzeug auszulegen, der die Beantragung belegt. Ist die Verlängerung im Bürgercenter mit Terminvereinbarung beantragt worden, so genügt es die Terminreservierung auszulegen. Ist die Beantragung per Online-Antrag erfolgt, so gilt die generierte Fehlermeldung für einen Zeitraum von max.4 Wochen als Nachweis.
Persönliche Angaben wie zum Beispiel die E-Mail-Adresse oder das Geburtsdatum können unkenntlich gemacht werden. Wichtig ist lediglich die sichtbare Angabe des Fahrzeugkennzeichens.
Beim Erstantrag ist die beschriebene Lösung nicht machbar, daher die Bitte um eine rechtzeitige Beantragung.
Sobald der technische Fehler behoben ist, können die Bewohnerparkausweise auch wieder selbst ausgedruckt werden. Wann die BÜRGERcenter wieder den normalen Betrieb aufnehmen, ist noch nicht abschließend geklärt.
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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