Gemeinsame Kontrolle von Polizei und Ordnungsdienst
Bilanz nach gemeinsamen Kontrollen von Polizei und Stadt Gelsenkirchen am „Carfreitag“

Archivbild von 2020. Oberbürgermeister Frank Baranowski und Referatsleiter Hans-Joachim Olbering präsentieren das komplette Team des Kommunalen Ordnungsdienstes und des Verkehrsüberwachungsdienstes. | Foto: _Stadt Gelsenkirchen
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Am Karfreitag, 02. April 2021, haben die Polizei Gelsenkirchen und der Kommunale Ordnungsdienst sowie der Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Gelsenkirchen in der Zeit von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr Verkehrskontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt.

Der Karfreitag wird als sogenannter „Carfreitag“ seit einigen Jahren von sogenannten „Tunern“ und „Autoposern“ genutzt, um sich an unterschiedlichen Orten zu treffen und ihre Fahrzeuge zu präsentieren. Dabei ist es immer wieder zu massiven Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung gekommen.

Zur Bekämpfung verbotener Kraftfahrzeugrennen sowie vergleichbarer Szenarien, richteten die Ordnungspartner in Gelsenkirchen Standkontrollen auf der Münsterstraße, der Europastraße und der Grothusstraße ein. Darüber hinaus führten sie mobile Verkehrskontrollen im gesamten Stadtgebiet durch.

Polizeibeamte kontrollierten auf der Münsterstraße insgesamt 123 Fahrzeuge und 187 Personen, die an der Anschlussstelle Herten die Autobahn verließen und in Richtung Gelsenkirchen fuhren. Das Verkehrsaufkommen auf der Europastraße war eher schwach. Hier kontrollierten die Beamten 70 Fahrzeuge und 85 Personen. Auf der Grothusstraße wurden 70 Personen und 55 Fahrzeuge kontrolliert. Insgesamt stellten die Polizeibeamten im Rahmen der Standkontrollen nur wenige potentielle „Tuner“ und „Autoposer“ fest.

Auf der Willy-Brandt-Allee in Höhe der Adenauerallee stoppten Polizeibeamte gegen 23 Uhr einen 21-jährigen Bottroper, nachdem dieser sein Fahrzeug stark beschleunigt hatte, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Die Beamten stellten den VW Golf GTI und den Führerschein des Bottropers sicher. Ihn erwartet ein Strafverfahren.

Trauriger Tagesspitzenreiter war ein 20-jähriger Gelsenkirchener, der mit seinem BMW auf der Polsumer Straße in Richtung Innenstadt unterwegs war. Der 20-Jährige wurde mit 134 km/h gemessen. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt an dieser Stelle 50 km/h.

Insgesamt kontrollierte die Polizei 321 Fahrzeuge und 455 Personen. Die Polizeibeamten leiteten 13 Strafverfahren ein. In diesem Zusammenhang stellten die Beamten ein Fahrzeug und einen Führerschein sicher. Es wurden sieben Verwarnungsgelder erhoben und 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis eingeleitet. Dabei stellten die Polizisten vier Fahrzeuge sicher, die nun einem Sachverständigen vorgestellt werden. Wegen Geschwindigkeitsverstößen erhoben die Beamten 25 Verwarnungsgelder und leiteten 11 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Zwei Fahrzeugführer können in diesem Zusammenhang mit einem Fahrverbot rechnen. Wegen unterschiedlicher Verstöße erhoben die Polizisten 56 Verwarnungsgelder und leiteten 12 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Darüber hinaus vollstreckten die Polizeibeamten zwei Haftbefehle und leiteten 11 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung ein.

Die mobilen Blitzer des Verkehrsüberwachungsdienstes der Stadt kamen auf der Grothusstraße, dem Lehrhovebruch und auf der Kurt-Schumacher-Straße zum Einsatz. Auf der Grothusstraße wurden in Fahrtrichtung Innenstadt 81 Geschwindigkeitsüberschreitungen, und in Fahrtrichtung Horst 72 Verstöße festgestellt. Unrühmlicher Spitzenreiter war ein Fahrer mit 113 Stundenkilometern. Am Lehrhovebruch wurden in beiden Fahrtrichtungen insgesamt 11 Verstöße, auf der Kurt-Schumacher-Straße 19 Verstöße festgestellt.

„Wir waren gut vorbereitet und konnten so durch massive Präsenz und konsequentes Einschreiten mögliche Treffen schon im Ansatz verhindern“, resümierte Polizeipräsidentin Britta Zur, die den Einsatz begleitete.

Auch an den kommenden Osterfeiertagen werden Polizei und Stadt Gelsenkirchen das Gelsenkirchener Stadtgebiet intensiv bestreifen, um das aus Coronaschutzgründen verhängte Grill- und Picknickverbot zu überwachen. Bei Verstößen gegen die geltenden Regelungen sind Bußgelder in Höhe von mehreren hundert Euro möglich.

"Angesichts unserer weiter hohen Inzidenzwerte muss einfach jedem klar sein, dass wir uns Leichtfertigkeit und Sorglosigkeit nicht leisten können. Über die Ostertage ins Freie zu gehen, soll selbstverständlich möglich sein - aber eben mit Vorsicht und mit Abstand. Sonst reden wir bald über noch einschneidendere Maßnahmen. Und das will schließlich niemand", so Oberbürgermeisterin Karin Welge.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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