Einebnung von Grabfeldern auf mehreren Friedhöfen
Betroffene Reihen- und Urnengrabfelder müssen abgeräumt werden

Friedhof Horst - Süd | Foto: Heinz Kolb

Anfang des kommenden Jahres werden auf den städtischen Friedhöfen Reihengräber eingeebnet, deren Ruhefristen abgelaufen sind. GELSENDIENSTE bittet daher die Angehörigen, bis Ende Dezember Grabsteine und Grabschmuck wie Lampen oder Vasen von den Gräbern zu entfernen.

Nach Ablauf der Frist werden die Felder abgeräumt. Hinweise zur Lage der Gräber finden sich im jeweiligen Grabstellenausweis. Auch vor Ort weisen Schilder auf die bevorstehenden Einebnungen hin.

Die betroffenen Grabfelder

Westfriedhof
Reihengrabfelder 066 A, 068
Urnenreihengrabfeld U012 Reihe 006
Rotthauser Friedhof
Reihengrabfelder 016 B, 017 A,017 B
Ostfriedhof
Reihengrabfelder 027 A, 024,035, 022 A
Südfriedhof

Reihengrabfelder 004, 074
Friedhof Beckhausen-Sutum
Reihengrabfeld 018
Hauptfriedhof
Reihengrabfelder 047, 078,179,202
Friedhof Horst-Süd
Reihengrabfelder 057, 059
Friedhof Hassel-Oberfeldingen
Reihengrabfeld 032
Urnenreihengrabfeld U 020

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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