Betriebe aus Gelsenkirchen können sich im AOK-Fachportal digital zu den Änderungen in der Sozialversicherung 2022 nformieren
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Bequem von zu Hause oder aus dem Büro: Firmen, Personalleiter oder Steuerberater aus Gelsenkirchen sollten sich jetzt mit dem digitalen Themenspezial ‚Trends und Tipps 2022‘ zu den aktuellen und im neuen Jahr noch anstehenden Änderungen in der Sozialversicherung informieren.
Gelsenkirchen. Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die sich auf die Sozialversicherung auswirken.
Betriebe aus Gelsenkirchen können sich jetzt dazu im neuen digitalen Themenspezial ‚Trends und Tipps 2022‘ der AOK NordWest informieren.
„Wir bieten zu allen anstehenden Änderungen in der Sozialversicherung Einführungsvideos und vertiefende Fachbeiträge zum Download an.
Außerdem können interessierte Firmen in unserem virtuellen Expertenforum
Fragen zu den jeweiligen Änderungen stellen“, sagt AOK Serviceregionsleiter Jörg Kock.
Der Abruf ist kostenfrei und steht unter www.aok.de/fk/nordwest/jahreswechsel zur Verfügung.
Der Jahreswechsel ist alljährlich ein markantes Datum, an dem sich in der Gesetzgebung, insbesondere in der Sozialversicherung, viele Änderungen ergeben. Infolge der Corona-Pandemie und den gebotenen Abstandsregeln stellt der Wissenstransfer die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin vor besondere Herausforderungen. Digitale Angebote ersetzen hier frühere Präsenz-Seminare und gewinnen weiter an Bedeutung.
Die AOK NordWest bietet allen Betrieben aus
Gelsenkirchen zum Jahresbeginn ein neues digitales Themenspezia‚Trends und Tipps 2022‘ an. Interessierte Betriebe erfahren hier in kurzen Videos alles.Wichtige zum Einstieg ins jeweilige Thema. So ergeben sich im neuen Jahr insbesondere im Thema ‚Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und
Datenaustausch‘ wichtige Änderungen für Betriebe. Seit dem 01. Oktober 2021 werden bereits erste elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) von Vertragsärzten und -zahnärzten an die Krankenkassen digital übermittelt. Mit dem geplanten Start des eAU-Verfahrens für alle Arbeitgeber wird ab 01. Juli 2022 gerechnet. Dann entfällt auch die Pflicht der Arbeitnehmer, bei ihren Betrieben eine Papier-AU-Bescheinigung vorlegen zu müssen.
Das digitale Themenspezial der AOK Nordwest informiert außerdem über fol gende Themen: Minijobs - Neue Pflichten für Arbeitgeber, Arbeitsentgelt und Beiträge 2022, elektronische Betriebsprüfung, Weiterentwicklung der Versicherungspflicht (Neues Statusfeststellungsverfahren ab 01. April 2022) und Neuerungen im elektronischen Meldeverfahren.
Zu jedem dieser Themen bietet die Krankenkasse neben dem Einstiegsvideo vertiefende Fachbeiträge zum Download sowie ein virtuelles Expertenforum an.
Im neuen Jahr stehen für Arbeitgeber aus Gelsenkirchen wichtige Änderungen, insbesondere im Bereich der Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, an, die es zu beachten gilt.
„Wir möchten alle Betriebe in Gelsenkirchen ermuntern, unser digitales ‚Trends und Tipps 2022‘ Angebot zu nutzen, um immer auf dem Laufenden zu bleiben, was aktuelle Änderungen in der Sozialversicherung anbelangt“, sagt Wunsch. Das digitale Themenspezial ist ab sofort im Fachportal für Arbeitgeber unter www.aok.de/fk/nordwest/jahreswechsel abrufbar.
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