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Behördenübergreifende Kontrollaktion * Fünf Festnahmen *

Behördenübergreifende Kontrollaktion * Fünf Festnahmen *  | Foto: Heinz Kolb
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Am Freitag, 05. Juli 2019, fand zwischen 16:15 Uhr und 23:30 Uhr zum wiederholten Male eine behördenübergreifende Kontrollaktion im Stadtgebiet Gelsenkirchen statt.

Kontrolliert wurden ausgewählte Gewerbebetriebe (eine Eisdiele, ein Wettbüro, eine Shisha-Bar, ein Restaurant, ein Kiosk, ein Massagestudio sowie drei Wohnungen wegen des Verdachts auf illegale Prostitution).

Beteiligt waren 20 Einsatzkräfte der Ordnungspartner Polizei, Zoll, Steuerfahndung, Finanzamt, sowie vier städtischer Dienststellen (Gewerbeaufsicht, Kommunaler Ordnungsdienst und die Abteilungen Kommunalabgaben und Ausländerangelegenheiten).

Insgesamt wurden neun Prostituierte wegen Verstößen gegen die Anmeldepflicht zur Vergnügungssteuer und gegen die Vergnügungssteuersatzung verwarnt. Eine Person wird als Steuerschuldner zur Vergnügungssteuer herangezogen und mit einer Sicherheitsleistung von 1.000 Euro auf die laufende Steuerschuld belegt.

Einer Person wurde die Duldung entzogen, da eine Aufenthaltsbeschränkung für Paderborn vorliegt. Es wurde die Auflage erteilt, sich bei der Ausländerbehörde Paderborn zu melden.

Vier Personen wurden wegen Verdachts auf illegalen Aufenthalt festgenommen. Die Wohnung wurde wegen des Verdachts einer illegalen Prostitutionsstätte versiegelt. Da in einer weiteren Privatwohnung die Tür nicht geöffnet wurde, ist die Türöffnung durch das Amtsgericht Essen angeordnet worden. Dort wurde eine Person wegen Verdachts auf illegalen Aufenthalt festgenommen. Eine weitere Person wurde erkennungsdienstlich behandelt. Außerdem stellte die Polizei vier Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wegen der Nutzung von Videokameras am Straßeneingang fest.

Die Stadtkasse Abteilung – Kommunalabgaben – hat in einer Shisha Bar insgesamt zwei nicht angemeldete Unterhaltungsgeräte vorgefunden. Der Zoll beschlagnahmte illegalen Shisha-Tabak (insgesamt elf Dosen).

Ein entsprechendes Strafverfahren wird durch das Hauptzollamt Dortmund eingeleitet. Dem Inhaber wurde der Betrieb der behelfsmäßigen Feuerstelle sowie die Nutzung von Shishas untersagt.
In allen Betrieben beanstandete das Finanzamt die Kassenführung. In einem Betrieb wird ein Strafverfahren wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen für zwei zurückliegende Jahre eingeleitet.
Der Einsatz verlief, trotz der fünf Festnahmen, ruhig und ohne weitere Besonderheiten. Die gute Zusammenarbeit unter den beteiligten Behörden wurde ausdrücklich betont.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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