Trauungen in Gelsenkirchen werden weiter durchgeführt
Begrenzung des Personenkreises
Angesichts der zahlreichen Meldungen über die aktuelle Schließung städtischer wie nicht-städtischer Einrichtungen zur Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus weist das Standesamt der Stadt Gelsenkirchen ausdrücklich darauf hin, dass selbstverständlich weiterhin Trauungen im Schloss Horst durchgeführt werden.
Allerdings gilt es auch in diesen Fällen, größere Menschenansammlungen zu vermeiden.
Daher muss der Personenkreis bei Trauungen vorerst auf zehn Personen (inklusive Brautpaar) begrenzt bleiben
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.