Einstimmig empfahl die Verhandlungskommission, dem IG BAU - Bundesvorstand das Scheitern der Tarifverhandlungen zu erklären und die Schlichtung anzurufen.
Auch die 3. Tarifrunde für das Bauhauptgewerbe Tarifverhandlungen ohne Ergebnis abgebrochen

IG BAU - Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. | Foto: (© IG BAU, Alexander Paul Englert)
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Wiesbaden – Die Tarifverhandlungen für die rund 850 000 Beschäftigten am Bau wurden am Mittwoch 25. Juni. 2020 abgebrochen.
n der dritten Verhandlungsrunde trennten sich die Industriegewerkschaft BauenAgrar-Umwelt (IG BAU) und die Arbeitgeberverbände, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sowie Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), ohne Ergebnis. „Den Arbeitgebern geht es offenbar nicht mehr um Inhalte, sondern sie erwarten von der IG BAU eine Unterwerfung. Ihre Idee, den Verzicht auf unsere Forderung einer Wegezeitentschädigung zur Voraussetzung für ein Angebot zu machen, ist beispiellos. Einen solchen Kniefall wird es mit der IG BAU nicht geben. Ebenso unzumutbar ist das Ansinnen, die Reduzierung der Einkommensforderung zur Vorbedingung für ein Angebot zu machen. Mit ihrer Blockadehaltung verhindern die Arbeitgeber eine Lösung in freien Verhandlungen“, sagte IG BAU - Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. „Um einen Kompromiss zu erzielen, haben wir viele Vorschläge unterbreitet. Mehr geht nicht. Immer wieder schieben die Arbeitgeber die CoronaPandemie vor, um Baubeschäftigte nicht an der positiven Entwicklung zu beteiligen. Denn klar ist, dass die Bauwirtschaft auch in Corona-Zeiten nachweislich weiter boomt.“ Die IG BAU fordert ein deutliches Einkommensplus sowie die Entschädigung der Wegezeiten zu den Baustellen.
Die Arbeitgeber haben kein Angebot vorgelegt.
Einstimmig empfahl die Verhandlungskommission, dem IG BAU - Bundesvorstand das Scheitern der Tarifverhandlungen zu erklären und die Schlichtung anzurufen.
Schlichter ist der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel.
Nach der Schlichtungsordnung im Baugewerbe haben die Tarifvertragsparteien mit Beginn der Schlichtung maximal 14 Tage Zeit, zu einem Ergebnis zu kommen. Finden sie bis dahin keinen Kompromiss, endet die Friedenspflicht.
Quelle: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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