Warnhinweise für eine Sehschwäche
AOK warnt vor Sehschwäche bei Kindern Jedes 13. Grundschulkind in Gelsenkirchen trägt eine Brille
Gelsenkirchen, Sehfehler bei Kindern bleiben oft unbemerkt, da schlechtes Sehen keine Schmerzen verursacht. Doch unbehandelte Sehprobleme können die kindliche Entwicklung stark beeinträchtigen.
In diesem Zusammenhang ruft die AOK NordWest alle Eltern in Gelsenkirchen auf, die Sehstärke ihrer Kinder im Auge zu behalten und frühzeitig zu handeln. „Vor allem für Schulkinder ist gutes Sehen entscheidend, um sicher zur Schule zu gelangen und dem Unterricht problemlos folgen zu können. Hinweise auf Sehprobleme ergeben sich meist aus Verhaltensauffälligkeiten der Kinder im Alltag. Dann sollten Eltern mit ihrem Kind unbedingt einen Augenarzt aufsuchen. Wichtig ist auch, die Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt wahrzunehmen“, rät AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Eine aktuelle AOK-Auswertung belegt, dass jedes 13. Grundschulkind in Gelsenkirchen im Alter von sechs bis zehn Jahren (7,4 Prozent) im vergangenen Jahr eine Brille verordnet bekam. Bei Kindergartenkindern im Alter zwischen drei und fünf Jahren waren es Jahr 4,7 Prozent.
Warnhinweise für eine Sehschwäche
Anzeichen für Sehprobleme bei Kindern können Klagen über Kopfschmerzen, Augenbrennen oder vermehrtes Zwinkern oder Blinzeln sein. Auch Kinder, die sich ständig die Augen reiben, ihren Kopf schief halten, einen geringen Abstand zu Buch, Bildschirm oder Fernsehen halten, können eine Sehschwäche haben. Weitere Warnhinweise können sein, wenn Kinder häufig stolpern, generelle Balancestörungen aufweisen oder zunehmende Schwierigkeiten bei Dämmerung oder Dunkelheit haben. Hornhauttrübungen und grau-weißliche Pupillen können ebenfalls auf eine Sehschwäche hinweisen. Ein erhöhtes Risiko für eine Fehlsichtigkeit liegt zum Beispiel vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.
Augenuntersuchungen beim Kinderarzt
Im Rahmen der gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt steht vor dem Schulbeginn der Sehsinn des Kindes im Fokus. Es finden vom dritten Lebenstag bis kurz vor Schulbeginn verschiedene Untersuchungen statt. Diese Untersuchungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten.
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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