Seit Mitte September gelten in NRW neue Quarantäneregelungen
Aktuelle Quarantäneregeln

Foto: Archiv Lokalkompass
  • Foto: Archiv Lokalkompass
  • hochgeladen von Alina Klos

Herne. Neue Quarantäneregeln sind seit dem 11. September in Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Regelungen in Schulen und Kitas

Demnach beschränkt sich die Anordnung von Quarantänemaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und im schulischen Kontext im Wesentlichen nur auf die nachweislich infizierte Person.

Gegenüber Kontaktpersonen werden nur noch dann Quarantänemaßnahmen angeordnet, wenn Zweifel an der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen bestehen oder diese nicht eingehalten worden sind.

In Ausnahmefällen kann beispielweise im Rahmen eines nachweislichen Ausbruchsgeschehens in einer Klasse auch gegenüber einer größeren Gruppe eine Quarantäne angeordnet werden.

Länge der Quarantäne

Die Dauer der Quarantäne für Kontaktpersonen reduziert sich somit von bisher 14 Tagen auf nunmehr zehn Tage.
Diese zehntägige Quarantäne kann darüber hinaus durch Testungen verkürzt werden.Die Stadt Herne wendet die neuen Regelungen auch bei allen aktuellen Quarantänefällen an. Hierdurch kann die bestehende Quarantäne von Kontaktpersonen vorzeitig beendet werden.

Konkret bedeutet dies, dass alle Personen, bei denen die Quarantäne vor dem 4. September begonnen hat, die häusliche Absonderung spätestens mit Ablauf des 13. September 2021 ohne abschließenden Test beenden konnten. Für alle Personen, bei denen der Beginn der Quarantäne heute mindestens sieben Tage zurückliegt, kann die Quarantäne durch ein negatives Ergebnis eines Antigenschnelltestes beendet werden.

Bei Personen, die sich seit mindestens fünf Tagen in Quarantäne befinden kann die Quarantäne durch ein negatives Ergebnis eines in einem Labor ausgewerteten PCR-Tests vorzeitig beendet werden. Bis zum Erhalt des Testergebnisses ist die Quarantäne allerdings fortzusetzen.

Personen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen mindestens zwei Mal pro Woche an Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus teilnehmen – zum Beispiel Schülerinnen und Schüler- können statt mit einem PCR-Test am fünften Tag der Quarantäne auch mit einem Antigenschnelltest getestet werden.

Die Quarantäne endet in allen Fällen erst dann, wenn das jeweilige Testergebnis an das Gesundheitsamt übermittelt worden ist.

Autor:

Alina Klos aus Gelsenkirchen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.