Weihnachten, Silvester und Neujahr:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ist gesichert

Arzt
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NRW. Die ambulante Versorgung in Westfalen-Lippe ist auch an den bevorstehenden Feiertagen gesichert, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stehen im Bereitschaftsdienst parat. Wer an Heiligabend, den beiden Weihnachtsfeiertagen oder an Silvester und Neujahr akute gesundheitliche Beschwerden hat, kann den ambulanten Bereitschaftsdienst kontaktieren.

„Mein Dank geht an alle diensthabenden Ärztinnen und Ärzte, die medizinischen Fachangestellten in den Bereitschaftsdienstpraxen und an die Mitarbeitenden bei der 116 117, die auf Freizeit und besinnliche Stunden mit der Familie verzichten, um an den Feiertagen die ambulante Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Das ist keine Selbstverständlichkeit, daher sollten wir das Angebot als Gesellschaft entsprechend wertschätzen“, sagt Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).

Bereitschaftsdienst der KVWL

Der Bereitschaftsdienst der KVWL steht Bürgerinnen und Bürger zu Verfügung, bei denen akute Beschwerden auftreten, deren Behandlung nicht bis zur regulären Öffnung der Arztpraxen warten kann. Typische Fälle für den Bereitschaftsdienst sind: Erkältungskrankheiten, grippale Infekte mit Fieber und Schmerzen, Infektionen von Hals, Nase, Ohren, Magen-Darm-Infekte mit Brechdurchfall, akute Bauchschmerzen, Migräne oder Hexenschuss. Weitere Informationen, Adressen und Öffnungszeiten der mehr als 90 Notdienstpraxen in Westfalen-Lippe gibt‘s auf der Seite des Notfalldienstes oder über die kostenlose Patientenservice-Nummer 116 117, die an den Feiertagen rund um die Uhr erreichbar ist. Unter dieser Rufnummer können Patientinnen und Patienten auch um einen Hausbesuch bitten, wenn sie den Weg in eine Bereitschaftsdienstpraxis nicht auf sich nehmen können.

Notaufnahme? Ist das wirklich nötig?

Wer sich unsicher ist, ob er oder sie mit den Beschwerden eine Bereitschaftsdienst-Praxis oder die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen sollte, ruft ebenfalls bei der 116 117 an. Speziell geschulte Mitarbeitende geben dann eine fachliche Einschätzung, was nun zu tun ist. Dadurch soll eine Überlastung der Notaufnahmen vermieden werden.

Wichtig: Wer sich allerdings in einer akuten, möglicherweise lebensbedrohlichen Notfallsituation befindet oder eine Person bemerkt, auf die dies zutrifft, wendet sich direkt an die Rettungsleitstelle unter der Notruf-Nr. 112. Dazu zählen zum Beispiel schwere Unfälle, Anzeichen für einen Herzinfarkt (starker Brustschmerz, Atemnot, kalter Schweiß), Anzeichen für einen Schlaganfall (Seh- und Sprachstörungen, Lähmungserscheinungen), Unfälle mit schweren Verletzungen/hohem Blutverlust, Ohnmacht/Bewusstlosigkeit, allergischer Schock (Anaphylaxie), sehr starke/plötzliche Schmerzen, schwere Verbrennungen, Asthmaanfall (anfallsartige Atemnot), Vergiftungen, Ertrinkungs- oder Stromunfälle, Selbstmordversuche oder plötzliche Geburt/Schwangerschaftskomplikationen.

Auch wenn man sich nicht sicher ist, ob der Zustand lebensbedrohlich ist oder es noch werden könnte, sollte man die 112 anrufen – und diese Fragen beantworten können: Wo ist etwas geschehen? Was genau ist passiert? Wie viele Personen sind betroffen? Welche Art von Notfall oder Verletzung liegt vor? Und dann auf Rückfragen warten. Vertretungsregelungen zwischen den Jahren beachten!Vertretungsregelungen zwischen den Ja

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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