Weitere Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz
32 Uneinsichtige Bürgerinnen und Bürger müssen mit einem Bußgeldbescheid rechnen

32 Uneinsichtige Bürgerinnen und Bürger müssen mit einem Bußgeldbescheid rechnen  | Foto: Polizei NRW Gelsenkirchen
  • 32 Uneinsichtige Bürgerinnen und Bürger müssen mit einem Bußgeldbescheid rechnen
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In der Zeit von Mittwochmorgen, 25. März 2020, bis Donnerstagmorgen, 26. März 2020, hat die Gelsenkirchener Polizei wieder mehrere Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung festgestellt.
Sieben Mal mussten Polizisten Personengruppen von mehr als zwei Personen auflösen.
Ansammlungen von mehr als zehn Personen wurden nicht angetroffen. Zu allen festgestellten Verstößen leiteten die Ordnungshüter entsprechende Verfahren ein. Insgesamt 32 Uneinsichtige dürfen jetzt mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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