Gelsenkirchen Samstag. 02. Mai. hatte Gelsenkirchen 338 Infizierte das waren zum Vortag zwei mehr
02. Mai. 2020: Aktuell 5.286 Corona-Infektionen im Regierungsbezirk Münster

Regierungsbezirk Münster hatte am Samstag 5.286 Corona Infektionen | Foto: © Bezirksregierung Münster
  • Regierungsbezirk Münster hatte am Samstag 5.286 Corona Infektionen
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Münster. Entsprechend den der Bezirksregierung Münster vorliegenden Meldungen aus den Kreisen und Städten stellt sich die Lage wie folgt dar:
Coronavirus: Aktueller Stand für den Regierungsbezirk Münster vom 02. Mai.2020, 13:05 Uhr
Für den Regierungsbezirk Münster wurden 4.217 Genesene und 183 Verstorbene gemeldet.
5.286 Infektionen

Das entspricht einem Anstieg von 1,05 % zur vorherigen Meldung. Die Zahlen in Klammern entsprechen den Zahlen vom Vortag.

Stadt Bottrop: Infizierte 155 (147), Verstorbene 6 (6), Genesene 98 (95)
Kreis Borken: Infizierte 886 (880), Verstorbene 36 (36), Genesene 740 (723)
Kreis Coesfeld: Infizierte 517 (504), Verstorbene 22 (22), Genesene 424 (423)
Stadt Gelsenkirchen: Infizierte 338 (336), Verstorbene 10 (10), Genesene 234 (227)
Stadt Münster: Infizierte 632 (633), Verstorbene 13 (13), Genesene 583 (580)
Kreis Recklinghausen: Infizierte 1.060 (1.027), Verstorbene 24 (23), Genesene 819 (754)
Kreis Steinfurt: Infizierte 1.233 (1.246), Verstorbene 60 (60), Genesene 941 (903)
Kreis Warendorf: Infizierte 465 (458), Verstorbene 12 (12), Genesene 378 (363)

Der Krisenstab der Bezirksregierung erstellt entsprechend der Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) werktäglich Lageberichte zur Corona-Pandemie im Regierungsbezirk Münster. Entsprechend werden an Sonn- und Feiertagen keine Lageberichte und Zahlen vermeldet.
Ebenfalls entsprechend der Weisung des MAGS werden die Zahlen zu bestätigten Infektionsfällen und Verstorbenen vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) übernommen. Meldestand dieser Zahlen, die auch das Robert-Koch-Institut verwendet, ist jeweils 0 Uhr. Als bestätigte Infektionsfälle werden vom LZG ausschließlich Fälle gezählt, für die eine labortechnische Bestätigung vorliegt. Bei den Verstorbenen zählt das LZG sowohl Todesfälle, bei denen eine COVID-19-Erkrankung todesursächlich ist, als auch Todesfälle „mit Corona“. Dort, wo örtliche Pressestellen von diesen offiziellen Vorgaben abweichende Zählweisen und Meldezeiten verwenden, kann es entsprechend zu abweichenden Zahlen kommen.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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