Neue Satzung
Schmökern in der Stadtbibliothek Gelsenkirchen
Mit dem Ratsbeschluss wurde die neue Satzung der Stadtbibliothek verabschiedet. Das Team Bibliothek überarbeitete in einem aufwändigen Prozess die Satzung als wichtiges Dokument für Kunden zeitgemäß und aktualisierte alle Handlungsfelder rechtssicher.
Dabei sind zwei Aspekte besonders hervorzuheben: Die Nutzungsgebühren der Stadtbibliothek sind mit 16 Euro Jahresgebühr - ermäßigt 8 Euro - weiterhin unverändert günstig. Dies zeigt auch der Vergleich mit weiteren Kommunen in NRW. Damit bleibt das Preisgefüge für die Nutzung der Stadtbibliothek weiterhin niedrigschwellig. Verankert ist auch, dass alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres Medien in der Bibliothek kostenlos ausleihen können.
Anne Heselhaus, Dezernentin für Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration, freut sich darüber: „In unserer Stadt ist der Zugang zu Medien und Informationen für alle, insbesondere für Kinder und Jugendliche, durch das günstige und vielfältige Angebot der Stadtbibliothek besonders erleichtert. Auch für Schülerinnen und Schüler, von denen die Bibliothek stark genutzt wird, profitieren von diesem Angebot.“
Ebooks und Onleihe
Klaus Rostek, Leiter des Referates Bildung, ergänzt: „Die Stadtbibliothek als außerschulischer Lernort unterstützt das Thema Bildung mit ihren Angeboten und bietet eine Vielzahl von Quellen. Ob Bücher, Onlineplattformen, Ebooks oder die Onleihe - für jede Frage bietet die Stadtbibliothek eine fundierte Antwort.“
Das gesamte Angebot der Stadtbibliothek mit Zentralbibliothek, Kinderbibliothek, Medienzentrum und den Stadtteilbibliotheken in Buer, Erle und Horst sowie die neue Satzung sind unter stadtbibliothek.gelsenkirchen.de abrufbar.
Autor:Stephanie Klinkenbuß aus Recklinghausen |
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