Kunstmuseum Gelsenkirchen
Neues Werk für die Sammlung konkreter Kunst: Das Kunstmuseum Gelsenkirchen erwirbt mit Hilfe von Mitteln des Landes NRW eine Arbeit der konkreten Künstlerin Verena Loewensberg
Gelsenkirchen. Verena Loewensberg war eine Schweizer Mahlerin und Vertreterin der Zürichen Schule der Konkreten. Geboren ist sie am 28. Mai. 1912 in Zürich, sie Verstarb im Alter von 73 Jahren am 27. April. 1986.
Nach der Ausbildung zur textilen Gestalterin an der Gewerbeschule Basel und der zur Tänzerin interessierte sie sich schon bald für die freie Kunst. Nach verschiedenen gegenständlichen und abstrakten Experimenten arbeitete sie ab 1936 vollkommen gegenstandslos, bevor sie 1944 mit der konkreten Ölmalerei begann. Sie gehörte schließlich zum engsten Kreis der „Züricher Konkreten“ und war eng mit dem in Gelsenkirchen geborenen Künstler Anton Stankowski verbunden.
Das nun angekaufte Werk „Ohne Titel“ von 1975 zeichnet sich durch ein besonderes Kompositionsschema aus: ein inneres Quadrat ist dem quadratischen Bildformat eingeschrieben. In diesen beiden Feldern entwickelt die Künstlerin ihre Farb-und Formstruktur zu einer dynamischen Komposition. Es fügt sich so hervorragend in die Sammlung konkreter Kunst des Kunstmuseums Gelsenkirchen ein und ermöglicht neue Bezüge und neue Sichtweisen. Auch auf die Produktionsbedingungen von Künstlerinnen.
Werke von Frauen werden sichtbarer
Während die Arbeiten ihrer männlichen Kollegen zahlreich in musealen Sammlungen vertreten sind, findet man die von Verena Loewensberg bisher weniger. Dies ändert sich nun: Ihre Arbeiten wurden jüngst im Kunstmuseum Winterthur, Kunstmuseum Stuttgart, Centre Pompidou Paris und der The Mayor Gallery in London präsentiert.
Das neu erworbene Kunstwerk ist ab sofort im Kunstmuseum Gelsenkirchen innerhalb der Sammlungspräsentation „Dialoge“ zu sehen.
Das Museum ist dienstags bis sonntags jeweils von 11:00 bis 18:00 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet.
Der Eintritt ist frei!
Vom 24. Dezember 2021 bis zum 02. Januar 2022 ist das Museum geschlossen.
Derzeit ist ein Besuch nur für Geimpfte und Genesene gestattet (2-G-Regel), ein entsprechender Nachweis muss vor Ort vorgezeigt werden.
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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